Streik an deutschen Flughäfen - Das müssen Sie wissen

Flugzeug, Schild Streik
Stand: 11.03.2025

Bei Streiks müssen Flugreisende sich auf erhebliche Verspätungen oder Ausfälle einstellen. Sind Sie betroffen? Das sind Ihre Rechte.

Die Fluggesellschaft ist bei Anwendbarkeit der EU-Fluggastrechteverordnung verpflichtet, eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Individualreisende, die separate Flüge gebucht haben, können ab der fünften Verspätungsstunde stattdessen ihre Flugtickets zurückgeben und sich die Kosten erstatten lassen. Allerdings müssen sie sich dann selbst darum kümmern, wie sie ihr Ziel erreichen.

Pauschalreisende sollten auch ihren Reiseveranstalter kontaktieren. Dieser ist auch bei einem Warnstreik dafür verantwortlich, Sie an den Zielort zu befördern. Geht ein Urlaubstag verloren, können Sie den Reisepreis gegebenenfalls anteilig mindern. 

Was tun, wenn ich irgendwo "strande"?

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung muss eine Airline grundsätzlich ihre gestrandeten Kunden betreuen. Verpflegung samt Getränken sind bereitzustellen. Ist eine Übernachtung notwendig, muss die Airline angemessene Hotelkosten tragen.

Den Arbeitgeber informieren

Arbeitnehmer müssen sich bei ihrem Arbeitgeber unverzüglich melden, sofern sich die Rückkehr aus dem Urlaub wegen ausgefallener Flüge verzögert. Dabei müssen sie dem Arbeitgeber auch mitteilen, wann mit ihrer Rückkehr zu rechnen ist. Beschäftigte müssen die Heimreise antreten, sofern eine andere Option zumutbar ist.

Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

 Flugreisenden kann nach der EU-Fluggastrechtsverordnung auch eine Ausgleichszahlung zustehen – es sei denn, die Fluggesellschaft kann sich durch rechtzeitige Informationen oder durch außergewöhnliche Umstände entlasten. Die Höhe einer Ausgleichszahlung hängt von der Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen ab. 

Allgemeinen Informationen zu Fluggastrechten finden Sie in unserem Artikel "Fluggastrechte".

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