Pauschalreise mit X-Anbieter kann teuer werden
Das Wichtigste in Kürze
- Reiseschnäppchen zu tagesaktuellen Preisen? Kostenfallen beim Dynamic Packaging.
- Verbraucher können Flüge nicht stornieren.
- Umbuchungen oder Stornierungen sind teuer.
Eine günstige Reise buchen zu tagesaktuellen Preisen, das geht dank Dynamic Packaging. Doch die Sache hat einen Haken: Teuer wird es, wenn sich Ihre Reisepläne ändern und Sie umbuchen oder stornieren wollen.
Große Reiseveranstalter locken über Dynamic Packaging mit attraktiven Urlaubsangeboten. Die „X-Reisen“ – etwa von „XDERTOUR“, „alltours-x“ oder „X-TUI“ – buchen Sie online oder im Reisebüro. Im Unterschied zu einer normalen Pauschalreise werden Flug- und Hotelkapazitäten tagesaktuell angefragt.
Hohe Gebühren, auch bei frühzeitiger Stornierung
Beim Dynamic Packaging können Sie tatsächlich Schnäppchen buchen. Die Sache hat jedoch einen Haken: Sie müssen tief in die Tasche greifen, sofern Sie Ihre Buchung ändern oder stornieren wollen. Auch wenn Sie frühzeitig absagen, fordern die Anbieter häufig 30 oder 40 Prozent des Reisepreises.
Ärgerlich: Kunden buchen häufig unbewusst bei X-Anbietern
Aufgrund der günstigen Preise erscheinen X-Reisen oft an erster Stelle bei Online-Suchergebnissen. Wer nicht genau hinschaut, bemerkt den Unterschied gar nicht. Erst in Nachhinein fällt Betroffenen das ‚X‘ oder Zusätze wie ‚dynamisch‘ im Namen des ihnen bekannten Veranstalters auf.
Sehen Sie sich daher vorab immer die Vertragsbedingungen an – insbesondere die Höhe der Anzahlung und Stornokosten. Hier werden die Unterschiede häufig deutlich.
Pauschalen zu Stornokosten teilweise unzulässig
Da Anbieter beim Dynamic Packaging keine Tarife mit Airlines aushandeln, können diese die Flüge in der Regel nicht stornieren. Diese Kosten rechnen sie in die Stornogebühren ein, zu finden meist als Pauschalen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Obwohl sich der Bundesgerichtshof bereits mit derartigen Klauseln befasst hat, verlangen Anbieter noch immer zu hohe Pauschalen.
Besonders dreist: Anbieter entscheiden teilweise erst im konkreten Fall, ob sie die Pauschale fordern oder den konkreten Schaden berechnen - je nachdem, was für sie günstiger ist. Ein solches Vorgehen ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht zulässig. Auch ist es verboten, eine Pauschale und zusätzlich die Flugkosten zu verlangen.
Rechte nur schwer durchzusetzen
Die Erfahrungen der vergangenen Wochen haben gezeigt, Verbraucher bekommen einmal gezahltes Geld häufig nur schwer zurück - auch bei unzulässigen Klauseln. Wägen Sie vor der Buchung Vor- und Nachteile des Dynamic Packaging daher unbedingt ab.