Insolvenz einer Fluggesellschaft – Ihre Rechte

Insolvenz einer Fluggesellschaft – Ihre Rechte

Das Wichtigste in Kürze

  • Pauschalreisende werden von ihrem Reiseveranstalter gratis auf einen Ersatzflug gebucht.
  • Individualreisende müssen sich selbst um einen alternativen Flug kümmern und diesen auch zahlen.
  • Völlig unsicher ist, ob Sie Geld oder zumindest einen Teil davon jemals zurückerhalten.
Stand: 18.06.2024

Ist eine Fluggesellschaft insolvent und stellt ihren Betrieb ein, muss ein Ersatzflug her. Ob Sie sich selbst darum kümmern müssen oder Ihnen die Arbeit abgenommen wird, hängt von der Art der gebuchten Leistung ab.

Pauschalreisende

Als Pauschalreisende sind Sie gegen die Insolvenz einer Fluggesellschaft geschützt. Ihr Reiseveranstalter ist für den gesamten Ablauf der Reise verantwortlich. Dieser muss sich um eine Ersatzbeförderung kümmern - und das für Sie kostenfrei. Auch für etwaige Mehrkosten hat er aufzukommen: Findet etwa der Rückflug einen Tag später statt, muss der Reiseveranstalter die zusätzliche Übernachtung zahlen.

Startet der Ersatzflug hingegen erst einen Tag früher als ursprünglich geplant, dürfen Sie den Reisepreis entsprechend reduzieren.

Nur-Flug gebucht

Haben Sie nur den Flug gebucht, gehören bereits gezahlte Flugpreise der Insolvenzmasse an. Ihre Ansprüche müssen Sie beim zuständigen Insolvenzverwalter der Airline anmelden.

Darüber hinaus müssen Sie sich selbst um einen Ersatzflug kümmern und diesen auch bezahlen. Entstehen Ihnen hierdurch zusätzliche Kosten für Übernachtung und Verpflegung, müssen Sie in Vorleistung gehen. Behalten Sie die Rechnungen, denn: Auch diese Beträge können Sie beim Insolvenzverwalter anmelden.

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Bekomme ich den vollen Ticketpreis wieder?

Ob Sie am Ende des Verfahrens Ihren Flugpreis oder Teile davon wiedersehen, ist völlig ungewiss. Erfahrungsgemäß sieht es eher schlecht aus.

Daher ist eine Pflicht zur Absicherung gegen eine Pleite auch für Fluggesellschaften längst überfällig. Eine Insolvenzversicherungspflicht könnte den Flugpreis absichern, der Verbraucher stünde nicht mit leeren Händen da.

Tipp:

Haben Sie die Flüge mit Kreditkarte gezahlt, können Sie versuchen Ihre Bank zwecks Rückbuchung der Ticketpreise zu kontaktieren (Chargeback-Verfahren). Achtung: Selbst bei erfolgreicher Rückbuchung ist nicht ausgeschlossen, dass der Insolvenzverwalter später Zahlungen wieder einfordert.

Chargeback

Haben Sie die Flüge mit Kreditkarte gezahlt, können Sie versuchen Ihre Bank zwecks Rückbuchung des Preises zu kontaktieren - Chargeback-Verfahren.

Chargeback ist ein internes Rückabwicklungsverfahren. Kreditkartensysteme wie Visa und Mastercard haben es gegenüber Zahlungsdienstleistern entwickelt, die Kreditkarten anbieten und abrechnen. Normalerweise dient dieses Verfahren der Rückabwicklung von Fehlbuchungen wie etwa Doppelabrechnungen.

Um das Verfahren anzustoßen, sollten Sie sich unverzüglich an die Bank wenden, die Ihre Kreditkarte ausgegeben hat. Dort erhalten Sie die notwendigen Formulare. Fügen Sie Ihrem Antrag die Buchungsunterlagen sowie die Flugstornierung bei. In der Regel beträgt die Frist für die Reklamation 120 Tage ab der erfolgten Abbuchung.

Bei einer Zahlung per Lastschrift haben Sie acht Wochen Zeit, Ihr Geld zurückzuholen.

Achtung: Selbst bei erfolgreicher Rückbuchung ist nicht ausgeschlossen, dass der Insolvenzverwalter später Zahlungen wieder einfordert.