Veranstalter des Heide Park Festivals im vorläufigen Insolvenzverfahren
Der Veranstalter des Heide Park Festivals, die Highlight Production GmbH, befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Dortmund. Sind Sie davon betroffen und warten noch auf eine Rückzahlung? Informieren Sie sich unter www.insolvenzbekanntmachungen.de regelmäßig über den Sachstand.
Im Fall der Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens müssen Sie sich an die (dann nicht mehr nur vorläufige) Insolvenzverwalterin wenden. Das kann aber gut bis zu 3 Monate dauern. Sollte es nicht dazu kommen, weil sich die wirtschaftliche Situation des Veranstalters während des vorläufigen Insolvenzverfahrens entsprechend verbessert, ist der Anbieter danach grundsätzlich selbst zuständig.
Hintergrund: Beim diesjährigen Heide Park Festival gab es viele Beschwerden. Lesen Sie im Folgenden:
Heide Park Festival – viele Beschwerden über den Ablauf
Viele Besucherinnen und Besucher des diesjährigen Heide Park Festivals waren verärgert, weil der Park nicht nur für Festivalticketinhaber geöffnet wurde – wie vorab vom Veranstalter HighLight Production GmbH angekündigt. Zum anderen gab es Änderungen im Line-up.
1. Einlass für Festivalbesucher wird zum Einlass für alle
Der Veranstalter bewarb das Heide Park Festival vorab mit Exklusivität. Der Park sollte an diesem Tag für reguläre Tagesgäste geschlossen sein und ausschließlich für Festivalbesucher geöffnet werden. Rund 18.000 Menschen kauften Tagestickets für das Festival, der Preis lag bei 109,99 Euro pro Festivalkarte. Kurzfristig öffnete der Park dann jedoch auch für Besucherinnen und Besucher ohne spezielles Festivalticket (Tagesgäste, Jahreskartenbesitzer). Diese zahlten den regulären Parkeintritt, dieser liegt etwa bei der Hälfte des Preises für die Festivaltickets.
Aus unserer Sicht verstößt der Anbieter ganz klar gegen eine vertragliche Vereinbarung, wenn vereinbart war, dass zum Zeitpunkt des Festivals der Park exklusiv für Festivalgäste geöffnet ist. Können Sie eine solche Vereinbarung belegen – beispielsweise durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) - haben Sie gute Chancen, einen Teil Ihres Geldes zurückzuerhalten.
2. Änderungen im Line-up – Headliner tritt nicht auf
Einer der Headliner wurde laut den Besucherinnen und Besuchern kurzfristig und ohne Begründung abgesagt.
Da es sich bei einem Headliner um eine wenig austauschbare Rolle eines Festivals handelt, sollten Sie einen Teil Ihres Geldes zurückverlangen.