Fitnessstudio bezeichnet Preiserhöhung als freiwillige Unterstützung
Das Wichtigste in Kürze
- Steigende Energiekosten treffen auch Sport- und Fitnessbranche.
- Einige Fitnessstudios versuchen, die Kosten an ihre Mitglieder weiterzugeben.
- Plötzliche Preiserhöhungen sind häufig nicht rechtens.
Einige Fitnessstudios erhöhen die Beiträge - ohne vorab zu informieren. Auf Nachfrage erfahren die Mitglieder, der Grund seien gestiegene Energiekosten. Manche Studios behaupten, es sei eine freiwillige Unterstützungsleistung. Keine einseitige Preiserhöhung. Ist dieses Vorgehen erlaubt?
Ohne Frage sind auch Fitnessstudios steigenden Energiekosten ausgesetzt. Dennoch dürfen diese die Beiträge bei bestehenden Mitgliedern nicht einfach so erhöhen. Auf Nachfrage zu äußern, dass es sich um eine freiwillige Unterstützung handle, ist aus unserer Sicht nicht nachzuvollziehen.
Freiwillig bedeutet: Sie entscheiden selbst, ob, in welchem Umfang und welchem Turnus Sie jemanden unterstützen möchten. Das ist hier nicht der Fall.
Bei einer Beitragserhöhung kommt es auf den Wortlaut Ihres Vertrags an. Häufig enthalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen zwar Preisanpassungsklauseln. Nicht alle enthaltenen Formulierungen sind zwangsläufig rechtens. Schauen Sie also genau hin. Sind Klauseln rechtswidrig können Sie am ursprünglich vereinbarten Beitrag festhalten.
Beitragserhöhungen immer schriftlich mitteilen
Fitnessstudios dürfen Beiträge nicht heimlich erhöhen. Im Gegenteil: Sie müssen Beitragserhöhungen immer schriftlich mitteilen. Bucht Ihr Studio ohne Vorankündigung eine Pauschale oder sogar monatlich mehr ab, sollten Sie dem schriftlich widersprechen. Fordern Sie zudem die zu viel gezahlten Beträge unter Angabe einer Frist zurück. Angemessen sind hier 14 Tage.
Haben Sie einem SEPA-Lastschrift-Mandat zugestimmt, gilt dies nur für die vereinbarte Summe. Darauf können Sie extra hinweisen.
Sonderkündigungsrecht bei einseitiger Anpassung
Ist die Beitragserhöhung rechtens und wurde diese Ihnen korrekt mitgeteilt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Auch darauf müssen Studios zwingend in Schriftform hinweisen und dafür eine angemessene Frist setzen von mindestens 14 Tagen. Haben sie das nicht getan, müssen Sie die Erhöhung nicht zahlen. Nehmen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch, sollten Sie unbedingt auch die Einzugsermächtigung widerrufen oder den Dauerauftrag kündigen.