Fitnessstudio bezeichnet Preiserhöhung als freiwillige Unterstützung

Mann am Tresen im Fitnesstdio

Das Wichtigste in Kürze

  • Steigende Energiekosten treffen auch Sport- und Fitnessbranche.
  • Einige Fitnessstudios versuchen, die Kosten an ihre Mitglieder weiterzugeben.
  • Einseitige vorgenommene Preiserhöhungen - also ohne Zustimmung der Kunden - sind häufig nicht rechtens.
Stand: 25.02.2025

Einige Fitnessstudios erhöhen die Beiträge - ohne vorab zu informieren. Auf Nachfrage erfahren die Mitglieder, der Grund seien gestiegene Energiekosten. Manche Studios behaupten, es sei eine freiwillige Unterstützungsleistung. Keine einseitige Preiserhöhung. Ist dieses Vorgehen erlaubt?

Ohne Frage sind auch Fitnessstudios hohen Energiekosten ausgesetzt. Dennoch dürfen diese die Beiträge bei bestehenden Mitgliedern nicht einfach so erhöhen. Auf Nachfrage zu äußern, dass es sich um eine freiwillige Unterstützung handle, ist aus unserer Sicht nicht nachzuvollziehen.

Freiwillig bedeutet: Sie entscheiden selbst, ob, in welchem Umfang und welchem Turnus Sie jemanden unterstützen möchten. Das ist hier nicht der Fall.

Bei einer Beitragserhöhung kommt es auf den Wortlaut Ihres Vertrags an. Häufig enthalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen zwar Preisanpassungsklauseln. Diese sind aber in vielen Fällen nicht rechtens, die rechtlichen Hürden für einseitige Preisanpassungen sehr hoch. Benachteiligen sie Kundinnen und Kunden unangemessen, sind die Klauseln unwirksam. Schauen Sie also genau hin. Lassen Sie sich im Zweifel beraten. Sind Klauseln rechtswidrig, können Sie am ursprünglich vereinbarten Beitrag festhalten.

Beitragserhöhungen immer schriftlich mitteilen

Fitnessstudios dürfen Beiträge nicht heimlich erhöhen. Im Gegenteil: Sie müssen einseitige Beitragserhöhungen immer schriftlich mit angemessen langer Frist mitteilen. Bucht Ihr Studio ohne Vorankündigung eine Pauschale oder sogar monatlich mehr ab, sollten Sie dem schriftlich widersprechen. Fordern Sie zudem die zu viel gezahlten Beträge unter Angabe einer Frist zurück. Angemessen sind hier 14 Tage. Haben Sie einem SEPA-Lastschrift-Mandat zugestimmt, gilt dies nur für die vereinbarte Summe. Darauf können Sie extra hinweisen.

Sonderkündigungsrecht bei einseitiger Anpassung

Ist die Beitragserhöhung im Einzelfall rechtens, dann ist der neue Preis vom Inkrafttreten der Erhöhung bis zur nächsten regulären Kündigungsmöglichkeit gültig. 

Ein Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung im Fitnessstudio steht ihnen nach dem Gesetz nicht automatisch zu – anders als etwa in Telekommunikations- oder Energielieferverträgen.

Es kommt vielmehr darauf an, ob ihnen der Anbieter ein solches Recht für den Fall der Preiserhöhung vorab im Vertrag (AGB) oder zusammen mit dem Preiserhöhungsschreiben eingeräumt hat. 

Ist die einseitige Preiserhöhung unrechtmäßig und stimmen Sie ihr auch nicht nachträglich zu, gilt der Vertrag zu den alten Konditionen zunächst weiter. Auch in diesen Fällen entsteht nicht unmittelbar ein Sonderkündigungsrecht. 

Widersprechen Sie nach Ankündigung der einseitigen Preiserhöhung schriftlich, indem Sie auf die unwirksame Anpassungsklausel verweisen und machen Sie deutlich, dass der vereinbarte Preis weitergilt. Fordern Sie den Anbieter innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie die Ankündigung der Preiserhöhung erhalten haben, auf, Ihnen zu bestätigen, dass er die angekündigte Preiserhöhung zurücknimmt. 

Beharrt der Anbieter dann noch weiter auf der Preiserhöhung oder bucht sogar die erhöhten Beiträge ab, können Sie aus unserer Sicht den Vertrag außerordentlich fristlos kündigen. Dann sollten Sie unbedingt auch die Einzugsermächtigung widerrufen oder den Dauerauftrag kündigen.

 

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