Color Obstacle Rush Braunschweig abgesagt – Was passiert mit den Tickets?

Menschenmenge werfen Farbbeutel in die Luft

Das Wichtigste in Kürze

  • Color Rush abgesagt, Zahlungsdienstleister verzögert Auszahlung.
  • Veranstalter muss Ticketpreis erstatten.
  • Versuchen Sie auch, Ihr Geld über den Zahlungsdienstleister zu erhalten.
Stand: 17.09.2024

Es sollte ein farbenfrohes Erlebnis werden, der Color Obstacle Rush Braunschweig. Nun wurde der Lauf für den 28. September 2024 abgesagt. Viele Teilnehmer fragen sich, was jetzt mit ihren Tickets geschieht.

Laut dem Veranstalter VE Volkslauf Events GmbH (VEVE) fehlt das Geld für den Fun-Run. Angeblich verzögere der Zahlungsdienstleister die Auszahlung der Ticketverkäufe um 120 Tage. Dadurch sei es nicht möglich, die Veranstaltung zu organisieren und durchzuführen. Es ist nicht der erste Color Obstacle Rush, der nicht stattfindet.

Auch eine Insolvenz wird nicht ausgeschlossen. Auf der Website von VEVE ist davon die Rede, dass „Experten die mögliche Liquidation“ der Gesellschaft prüfen.                                                      

Veranstalter muss Ticketpreis erstatten

Fällt die Veranstaltung aus, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter muss Ihnen den Ticketpreis erstatten. Gleiches gilt auch, wenn dieser die Veranstaltung verlegt.  Der Zeitpunkt des Events ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags. Eine willkürliche Verlegung des Termins müssen Sie nicht hinnehmen. 

Wenn Sie trotz einer Verschiebung nicht am Lauf teilnehmen wollen, wenden Sie sich bitte zunächst an VEVE. Der Veranstalter muss Ihnen in diesem Fall den Ticketpreis zurückerstatten.

Wie sieht es mit weiteren Ausgaben aus?

In Bezug auf eine Erstattung der Vorverkaufsgebühr ist die rechtliche Situation unklar. Sie können auf jeden Fall versuchen, diese gegenüber dem Veranstalter als Schadensersatz geltend zu machen. Berufen Sie sich in diesem Fall darauf, dass die Geschäftsgrundlage weggefallen ist. 

Ausgaben für Anreise und Übernachtung muss ein Veranstalter Ihnen nur erstatten, wenn ihm der entsprechende Schaden zugerechnet werden kann.

Betrag beim Zahlungsdienstleister zurück buchen?

Versuchen Sie auch, sich den bezahlten Betrag über Ihren Zahlungsdienstleister zurück buchen zu lassen.

  • Kreditkarte: Kontaktieren Sie Ihr Kreditkartenunternehmen. Sie wollen Ihr Geld zurück, da sie die Leistung nicht erhalten haben. Das Verfahren nennt sich Chargeback.
  • Klarna: Versuchen Sie den Klarna-Käuferschutz in Anspruch zu nehmen. Hierfür haben Sie 180 Tage ab Rechnungsdatum Zeit. 
  • Giropay: Bei giropay-Käuferschutz können Sie innerhalb von 100 Tagen ab Zahlung über das Kundenportal die Funktion „Problem melden“ nutzen. 
  • Apple Pay und Google Pay bieten keinen eigenen Käuferschutz. Wenden Sie sich für Rückerstattungen an das Unternehmen, dessen Zahlungsoption Sie hinterlegt haben. 

Im Falle einer Insolvenz

Sollte der Anbieter insolvent sein, können Sie am Insolvenzverfahren teilnehmen. In diesem Fall bestimmt der Insolvenzverwalter, wie viel Geld aus den Restmitteln in die Ticketerstattung fließt. Sie müssten damit rechnen, nur einen Teil des Geldes oder gar nichts zurückzuerhalten. 

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