Carsharing: Antworten zur gemeinsamen Nutzung von Autos
Car-Sharing ist beliebt - besonders in Städten. Wer ein Sharing-Car buchen möchte, braucht meistens eine entsprechende Anbieter-App, zumindest aber jedoch Internet. Was Sie sonst noch alles rund ums Thema wissen müssen, um sich vor Kostenfallen zu schützen finden Sie auf dieser Seite.
Alle Fragen und Antworten zu Car-Sharing finden Sie hier in unseren Car-Sharing-FAQs:
Wie buche ich ein Sharing-Car?
Wer ein Sharing-Car buchen möchte, braucht meistens eine entsprechende Anbieter-App, zumindest aber jedoch Internet. Es gibt jedoch auch (insbesondere regionale) Anbieter von Sharing-Cars, deren Nutzung entweder einfach nach Verfügbarkeit möglich ist, oder aber nach Anmeldung über eine Reservierungsliste. Bei allen Anbietern müssen Sie sich vor einer Buchung registrieren und die nötigen Dokumente (Führerschein, Personalausweis) vorlegen und/oder online hochladen. Über eine Liste können verfügbare Modelle angezeigt, reserviert oder gleich gebucht werden. Der Fahrvorgang beginnt dann über die App oder eine Chipkarte, mit der auch das Auto entsperrt wird.
Wo findet man Car-Sharing-Anbieter? Wie finde ich den richtigen Anbieter?
Es gibt überregionale Anbieter, aber auch regionale Sharing-Angebote. Gerade im regionalen Bereich finden sich häufig private Sharing-Angebote, etwa aus der direkten Nachbarschaft. Da die Anbieter unterschiedliche Angebote haben (Kurzmiete, Langmiete, Angebote nur für Stadtbewohner ist das persönliche Nutzungsverhalten entscheidend, um den geeignetsten Anbieter zu finden.Egal für welchen Anbieter man sich letztendlich entscheidet, ist sicherlich wichtig, dass der Buchungsvorgang einfach gestaltet ist und Autos unkompliziert genutzt, das heißt gebucht und zurückgegeben werden können.
Wie alt muss ich sein?
Für die Anmietung muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Manche Anbieter setzen jedoch ein höheres Alter für die Nutzung voraus.
Brauche ich eine Fahrerlaubnis?
Um eine Fahrzeug nutzen zu können brauchen Sie einen gültigen Führerschein, sowie meist einen Wohnsitz und eine Kontoverbindung in Deutschland.
Was kostet ein Sharing-Car? (Zusammensetzung des Preises)
Je nach Anbieter fallen Gebühren für die Registrierung beim Anbieter (Jahresgebühr), die Reservierung des Fahrzeugs und nutzungsabhängige Kosten (Grundgebühr, Stundentakt, Gebühr für Zusatzkilometer) sowie eine Kaution an. Möchte man die Selbstbeteiligung im Schadensfall reduzieren, so fallen hierfür zusätzliche Kosten an.
Wie gebe ich ein Sharing-Car zurück?
Teilweise können Sharing-Fahrzeuge in einem fest definierten Gebiet beliebig auf freien Parkplätzen (öffentlicher Parkraum) abgestellt werden. Neue Nutzer finden dann freie Fahrzeuge mittels der Anbieter-App. E-Sharing-Cars werden idealerweise häufig direkt an Ladesäulen nach Anbietervorgabe abgestellt, damit diese für den nächsten Nutzer wieder geladen sind.
Einige regionale Anbieter erlauben nur die Abholung und Abgabe an festen Servicestandorten.
Werden Fahrzeuge außerhalb des vereinbarten Gebietes abgestellt, so fallen Sondergebühren an.
Die Fahrt wird beendet, indem man mittels App oder Kundenkarte das Fahrzeug abschließt und für andere Nutzer wieder freigibt. Bei manchen kleineren Regionalanbietern erfolgt das Austragen aus einer Liste.
Wie ist die Ausstattung von einem Sharing-Car?
Dies ist sehr unterschiedlich. Der Markt der Sharing-Anbieter wird immer größer. Mittlerweile kann vom Kleinwagen bis zum Wohnmobil alles geteilt werden.
Allerdings gibt es bei der Grundausstattung Unterschiede. Nicht alle Anbieter haben Parkuhr, Eiskratzer, Kindersitze oder Sitzerhöhungen automatisch in jedem Fahrzeug.
Wie bin ich versichert?
Hier muss unterschieden werden zwischen privaten Sharing-Modellen und kommerziellen Anbietern.
Bei kommerziellen Anbietern werden Fahrzeuge inklusive aller nötigen Versicherungen (Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung) angeboten. Bei einem Unfall fällt meist eine Selbstbeteiligung an, diese kann jedoch gegen Gebühr bis auf 0 Euro reduziert werden.
Auch private Fahrzeuge müssen in Deutschland versichert sein. Es kann hier aber sein, dass der Versicherungsschutz deutlich geringer ist.
Carsharing-Nutzer sollten in jedem Fall die Vertragsbedingungen genau studieren, um im Fall der Fälle abgesichert zu sein.
Welche Pflichten habe ich?
Bei allen Anbietern haben Nutzer die Pflicht, das Fahrzeug vor der Nutzung auf mögliche Schäden zu untersuchen. Im Schadensfall muss genau nach Anbietervorgabe gehandelt werden. Meist bedeutet das, die Polizei zu rufen, einen entsprechenden Schadensbogen auszufüllen und gegebenenfalls das Fahrzeug sofort abzustellen und auf einen Servicemitarbeiter des Unternehmens zu warten.
Sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht, darf das Fahrzeug nur vom Mieter selbst genutzt werden. Eine nicht gestattete Quernutzung zieht teilweise horrende Vertragsstrafen nach sich!
Nicht gestattet ist das Rauchen in Fahrzeugen, auch die Mitnahme von Tieren ist nur eingeschränkt möglich (maximal kleine Tiertransportbox).
Bei Rückgabe ist das Fahrzeug sauber und verschlossen abzustellen. Nutzer sollten darauf achten, die vereinbarte Nutzungszeit nicht zu überschreiten, da sonst hohe Sondergebühren anfallen können.
Welche Rechte habe ich?
Das ist auch stark anbieterabhängig. Viele Anbieter garantieren nicht für Verfügbarkeiten. Das ist zwar nachvollziehbar, da Fahrzeuge durch Unfälle oder durch den längeren Gebrauch des Vornutzers nicht verfügbar sein können – sind Sie aber dringend auf das Auto angewiesen, kann es bei wichtigen Terminen ärgerlich sein, kein Auto zu haben.
Ist ein Fahrzeug stark verschmutzt, kein Sprit oder Strom mehr im Auto, so können Nutzer das Fahrzeug auch selbst waschen oder volltanken. Die Kosten werden entweder über eine Anbieterkarte direkt abgerechnet, so dass man selbst keine Kosten hat, oder aber zurückerstattet. Übernehmen Nutzer Wasch- oder Tankaufgaben für den Anbieter, so wird dies meist mit einem Bonus oder einer Gutschrift belohnt.
Wie ist der Datenschutz beim Anbieter?
Alle Anbieter in Deutschland müssen sich eigentlich nach der DSGVO richten. Allerdings werden viele Daten über die Apps mit weiteren Partnern der Anbieter geteilt, so dass nicht nur notwendige Partner (Schufa, Bank) Daten von der Buchung erhalten, sondern auch Werbefirmen. Wichtig ist hier bei Einrichtung des Kundenkontos entsprechende Einwilligungen nicht zu geben, oder, sofern schon erteilt, nachträglich zu widerrufen.
Wo darf ich überall mit dem Sharing-Car fahren?
Das ist abhängig von den Nutzungsbedingungen. Viele Anbieter erlauben die Nutzung in der gesamten Bundesrepublik, sofern das Fahrzeug im Anschluss wieder an die vereinbarten Rückgabeorte gebracht wird. Teilweise ist auch eine Auslandsnutzung gestattet, sollte aber vor Fahrtantritt genau geprüft werden, da hier auch andere Versicherungsbedingungen gelten können oder Sie bei unberechtigter Auslandsnutzung hohe Vertragsstrafen zahlen müssen. Einige Regionalanbieter erlauben sogar nur eine Nutzung im Stadtgebiet.
Bei allen Anbietern ist auch darauf zu achten, welche Fahrten mit welchem Fahrzeugtyp gestattet sind, um Schäden am Fahrzeug oder Strafzahlungen zu vermeiden (Sportwagen im Gelände, oder Fahren in der Umweltzone).
Welche Verkehrsregeln gelten für Sharing-Cars?
Für Sharing-Cars gelten die üblichen Verkehrsregeln wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer auch.
Wie lange hält der Akku bei einem E-Sharing-Car?
Das kommt auf den Fahrzeugtyp an und sollte im Vorfeld erfragt werden. Manche Autos sind nur für den üblichen Stadtverkehr vorgesehen und haben dementsprechend nur eine kurze Reichweite. Normalerweise dürfen E-Sharing-Cars vom Vornutzer nicht ohne Akkuleistung stehen gelassen werden und müssen an einer Stromtankstelle angeschlossen werden. Sollte ein Fahrzeug zu wenig Akku haben, so kann kostenlos über die Kundenkarte, oder den Kundenaccount (via App) das Fahrzeug geladen werden. Laden Kunden ein Fahrzeug und können in dieser Zeit nicht selbst fahren, so erhalten Sie hierfür eine Gutschrift und zusätzlich einen Bonus, da sie eine Aufgabe des Anbieters übernehmen.
Was mache ich im Falle eines Unfalls?
Im Schadensfall muss genau nach Anbietervorgabe gehandelt werden. Meist bedeutet das, den Anbieter und die Polizei anzurufen, einen entsprechenden Schadensbogen auszufüllen und gegebenenfalls das Fahrzeug sofort abzustellen und auf einen Servicemitarbeiter des Unternehmens zu warten.
Wie lange darf ich ein Sharing-Car ausleihen?
Auch das ist wieder anbieterabhängig. Car-Sharing ist auf eine kurzfristige Leihe ausgelegt, so dass nur in wenigen Fällen eine längere Nutzung für mehrere Wochen am Stück möglich ist. Meist ist die Nutzung auf maximal wenige Tage begrenzt.