Bahnstreik: Ihre Rechte bei Zugausfällen und Verspätungen
Ihre Rechte bei Verspätungen und Ausfällen im Bahnverkehr
Grundsätzlich gilt: Kommt der Zug mit mindestens 60 Minuten Verzögerung am Zielort an, erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises. Voraussetzung: Die Bahn muss für die Verspätung verantwortlich sein und der zu erstattende Betrag muss über 4 Euro liegen.
Bei einer Verspätung von mindestens 120 Minuten werden Ihnen 50 Prozent des Fahrpreises erstattet.
Nutzen Sie eine Zeitkarte des Fernverkehrs, erhalten Sie pauschale Entschädigungen. In der 2. Klasse sind dies 5 Euro, in der 1. Klasse 7,50 Euro. Maximal erhalten Inhaber einer Zeitkarte 25 Prozent des Zeitkartenwertes als Entschädigung.
Wichtig: Besitzen Sie eine Bahncard 100, bekommen Sie für jede Verspätung von mindestens 60 Minuten 10 Euro in der 2. Klasse und 15 Euro in der 1. Klasse pauschal erstattet. Auch hier gilt: Maximal erstattungsfähig sind 25 Prozent der BahnCard-Kosten.
Sollte der Zug ganz ausfallen, können Sie mit einem anderen Zug weiterfahren, sofern sich die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof dadurch verringert. Inhaber eines Nahverkehrstickets dürfen einen höherwertigen Zug wählen. Die Ticketaufschläge müssen sie zunächst zahlen. Sie können sich diesen Betrag jedoch nachträglich zurückerstatten lassen. Für Besitzer des Deutschlandtickets gilt das seit dem 7. Juni 2023 nicht mehr. Sie dürfen nur mit einem Nahverkehrszug weiterfahren.
In bestimmten Fällen werden bei Verspätung und Ausfall des Zuges auch Hotel- und Taxikosten übernommen.
Doch nicht nur bei Ausfall können Reisende mit einem anderen Zug weiterfahren: Wenn Bahnreisende schon vor Fahrtantritt erfahren, dass der Zug über 60 Minuten Verspätung hat, können sie von der Reise zurücktreten, den Fahrpreis zurückverlangen oder einen anderen Zug wählen.
Hier finden Sie das Fahrgastrechteformular (pdf).