Girokonto - Das Konto für Berufsanfänger
Der Schulabschluss ist geschafft, jetzt geht es los mit Ausbildung oder Studium. Für die Gutschrift ihres Gehalts, BAföG- oder Unterhaltszahlungen benötigen Berufsanfänger und Studierende ein Girokonto. Worauf Sie vor der Eröffnung achten sollten.
Das Girokonto
Wer eine Ausbildung beginnt, noch minderjährig ist und ein Girokonto eröffnen möchte, braucht die Zustimmung der Eltern. Beide Elternteile müssen den Antrag zur Kontoeröffnung mit unterschreiben. Oft besitzt der Schulabgänger bereits ein "Taschengeldkonto", das weiter genutzt werden kann. Schauen Sie sich die Konditionen des Kontos genau an: Das Girokonto für Auszubildende und Studierende sollte grundsätzlich kostenfrei sein.
Achtung: Kostenfrei bedeutet, dass auch für die Versorgung mit Bargeld am Automaten keine Gebühren anfallen sollten. Gleiches gilt für die Girocard mit Maestro-Zeichen (BankCard oder SparkassenCard) sowie die vielleicht schon für einen längeren Auslandsaufenthalt benötigte Prepaid-Kreditkarte (Guthabenkarte). Einige Kreditinstitute bieten eine Verzinsung des Guthabens an.
Auch bei Onlinebanken können Sie ein Ausbildungskonto eröffnen. Diese bieten häufig noch zusätzliche Leistungen an.
Kontonutzer müssen regelmäßig Ausbildungsnachweise oder Immatrikulationsbescheinigungen einreichen, um das Konto weiter kostenfrei zu führen. Die Vergünstigungen enden meist mit dem 26., 27. oder 28. Geburtstag, auch wenn die Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist. Wann genau, ist von Bank zu Bank verschieden und sollte aus den jeweiligen Bedingungen ersichtlich sein.
Lesen Sie mehr in unserem Flyer "Mein (erstes) Girokonto".