Die Einlagensicherung schützt Ersparnisse und Geldanlagen
Jede Geldanlage ist mit dem Risiko verbunden, dass die Bank diese nicht zurückzahlen kann - etwa im Falle einer Insolvenz. Hier kommt die Einlagensicherung zum Tragen. Sie soll die Ersparnisse der Bevölkerung bis zu einem gewissen Betrag schützen.
Gesetzliche Einlagensicherung
Guthaben sollten möglichst durch die deutsche Einlagensicherung gedeckt sein. Ist dies der Fall, sind Guthaben bis zu 100.000 Euro abgesichert. In Deutschland ansässige Banken sind verpflichtet, in den Einlagensicherungsfonds einzuzahlen.
Freiwillige Einlagensicherung
Darüber hinaus besteht eine freiwillige Einlagensicherung, an der die meisten deutschen Privatbanken teilnehmen. Diese soll einen Mindestschutz (inklusive der gesetzlichen Einlagensicherung) von 750.000 Euro pro Einleger oder Einlegerin und Kreditinstitut gewährleisten.
Es gibt allerdings keine hundertprozentige Sicherheit, dass die freiwillige Einlagensicherung im Fall eines echten Bankencrashs alle Ansprüche befriedigen kann. Bei Einlagen über 100.000 Euro besteht daher immer ein gewisses Verlustrisiko
Beim Deutschen Bankenverband finden Sie eine Übersicht der Institute, die an der gesetzlichen und freiwilligen Einlagensicherung beteiligt sind.
Europäische Einlagensicherung – nicht einheitlich
Besteht „nur“ eine Europäische Einlagensicherung, sollten Sie noch genauer hinschauen. Da es noch kein gemeinsames EU-Einlagensicherungssystem gibt, sind die Mitgliedsstaaten selbst für die jeweilige, nationale Einlagensicherung zuständig.
Zwar sind diese verpflichtet, eine Einlagensicherung für Guthaben bis zu 100.000 Euro sicherzustellen. Ob diese europarechtliche Verpflichtung dann im Sicherungsfall auch erfüllt wird, könnte von der Finanzkraft des betreffenden Landes abhängen.
Wir empfehlen ein Mindestrating von AA bei den Rating-Agenturen Standard & Poor’s und Fitch beziehungsweise AA2 bei der Rating-Agentur Moody’s.