Rürup-Rente (Basis-Rente)

Rürup-Rente

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Rürup-Rente kann insbesondere für Selbstständige und Freiberufler eine steuerlich begünstigte Alternative zu einer normalen privaten Rentenversicherung sein.
  2. Aber: Die Rürup-Rente ist sehr unflexibel.
  3. Vor Abschluss einer Rürup-Rente sollten Sie unbedingt ein Steuerberater zu Rate ziehen.
Stand: 20.09.2021

Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, können mit einer Rürup- beziehungsweise Basis-Rente steuerbegünstigt Geld für das Alter zurücklegen.

Seit Januar 2021 beträgt der mögliche Beitrag 25.787 Euro beziehungsweise 51.574 Euro bei zusammen veranlagten Verheirateten. Davon sind 92 Prozent ansetzbar, in 2020 waren es erst 90 Prozent. Das bedeutet, dass von den maximal geförderten Beiträgen von 25.787 Euro rund 23.724 Euro steuerlich als Sonderausgaben angesetzt werden können. Für Verheiratete sind dies 47.448 Euro bei Beiträgen von 51.574 Euro.

Um in den Genuss der steuerlichen Förderung zu gelangen, muss die Rürup-Rente durch das Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert worden sein, wozu der Vertrag verschiedene Voraussetzungen erfüllen muss.

Bestandteile eines Rürup-Rentenvertrags:

  • der Vertrag darf nur eine lebenslange Rentenzahlung beinhalten,
  • die Rentenzahlung kann bei allen Vertragsabschlüssen ab 2012 erst mit 62 Jahren beginnen (bei Vertragsabschlüssen zuvor schon mit 60 Jahren),
  • eine Teilauszahlung ist nicht möglich,
  • die Ansprüche aus dem Vertrag sind grundsätzlich nicht vererbbar,
  • nur für Ehepartner und Kinder bis zum 25. Lebensjahr kann eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden,
  • die Ansprüche aus der Rürup-Rente sind nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar.

Diese Aufzählung zeigt, dass steuerlich begünstigte Rürup-Renten im Vergleich zu einer normalen privaten Rentenversicherung sehr unflexibel sind und diese Vertragsform ausschließlich dem steuerlich geförderten Aufbau einer Rente dient.

Welche Varianten der Rürup-Rente gibt es?

Ob nun die klassisch verzinste Variante (Anfang 2017 wurde der Garantiezins für neu abgeschlossene Verträge von vormals 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent gesenkt, ab dem 01.01.2022 sind es sogar nur noch 0,25 Prozent) oder die fondsgebundene Rürup-Rentenversicherung oder vielleicht doch ein angebotener Rürup-Fondssparplan die bessere Rendite abwerfen werden, mag niemand verlässlich vorherzusagen. Wer Wert auf Sicherheit legt, wird sich für die klassische Rürup-Rentenversicherung entscheiden. Und wer auf die Fondsanlage setzt, sollte immer bedenken, dass auch Verluste möglich sind und – anderes als bei der Riester-Rente – nicht einmal die Summe der eigenen Einzahlungen für den Rentenbezug garantiert wird.

Tipp: Jeder Selbstständige oder Freiberufler, aber auch jeder Arbeiter, Angestellte und Beamte, dem eine Rürup-Rente als Steuersparmodell und zur Altersvorsorge angeboten wird, sollte sich unbedingt vor Vertragsabschluss auch durch den eigenen Steuerberater informieren und beraten lassen. Bei allen ggf. tatsächlich bestehenden Steuervorteilen und der erst nachträglichen Besteuerung der Rentenzahlung ist für viele allein die fehlende Kapitalisierungsmöglichkeit ein absolutes KO-Kriterium zum Abschluss einer Rürup-Rente.

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