Einwegartikel aus Plastik und Styropor sind verboten
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 03. Juli 2021 sind viele Einwegartikel aus Plastik und Styropor verboten.
- Alternativprodukte enthalten häufig krebserregende und andere Chemikalien.
- Hersteller, Handel aber auch Verbraucher sind weiterhin gefragt, Kunststoffmüll zu vermeiden.
Seit 3. Juli 2021 dürfen zahlreiche Einwegprodukte aus konventionellem Plastik, Bio-Plastik und Styropor nicht mehr verkauft werden, andere unterliegen einer Kennzeichnungspflicht.
Bestimmte Kunststoffe werden nicht biologisch abgebaut, sondern zerfallen nur in kleine Stücke. Sie sind somit für das Auge kaum sichtbar, aber durchaus vorhanden, nämlich als Mikroplastik. Der zunehmende Plastikmüll, der weltweit die Meere verschmutzt oder die Anreicherungen in Lebensmitteln wie Fischen verursacht, ist besorgniserregend. Die Auswertung von Müllfunden an Stränden zeigte, dass insbesondere folgende Gegenstände angespült werden:
- Einweggeschirr: To-go-Getränkebecher, Teller, Gabeln, Messer, Löffel, Essstäbchen, Rührstäbchen
Fastfood-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus Styropor
- Trinkhalme aus Kunststoff oder auch „Strohhalme“ genannt
- Wattestäbchen
- Luftballonstäbe
Genau diese Gegenstände aus Kunststoff werden verboten. Verboten werden auch Wegwerfteller oder –becher aus „oxo-abbaubaren“ Kunststoffen, z. B. Polyethylen (PE) mit bestimmten Zusätzen.
Warnhinweis für Wegwerfplastik
Andere Einweggetränkebecher müssen künftig eine Kennzeichnung tragen und zwar nicht auf der Verpackung, sondern auf dem Becher selbst. Die Kennzeichnung soll über das Vorhandensein von Kunststoff in dem Produkt informieren. Gleichzeitig soll sie erinnern, wie die Produkte richtig zu entsorgen sind.
Für Getränkebecher, die teilweise aus Kunststoff bestehen, ist folgendes Piktogramm zu nehmen.
Die EU-Richtlinie umfasst dazu noch weitere Maßnahmen:
- Ab dem 1. Januar 2022 gilt ein Verbot für Plastiktüten. Künftig dürfen keine leichten Plastiktüten ausgegeben werden. Die besonders dünnen „Hemdchenbeutel“ bleiben weiter erlaubt.
- Viele Geschäfte, die Essen für unterwegs oder To-Go-Getränke verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung.
- Achtlos weggeworfene Einwegprodukte wie To-Go-Becher oder auch Zigarettenkippen verschmutzen die Umwelt. Zukünftig müssen sich auch diejenigen an den Reinigungskosten von Straßen und Parks beteiligen, die Einwegprodukte herstellen oder vertreiben.
- Kennzeichnungsvorschriften auf bestimmten Produkten z.B. Hygieneartikel, Feuchttücher und Luftballons für eine sachgemäße Entsorgung.
- Bessere Sammelquoten für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und höhere Anforderungen bei der Wiederverwertung von Abfällen müssen erreicht werden.
Forderung
- Supermärkte und Discounter sollten verstärkt lose und unverpackte Lebensmittel verkaufen, insbesondere im Obst- und Gemüsesortiment.
Exkurs: Schadstoffe in plastikfreien To-go-Produkten
1. Untersuchungsergebnisse europäischer Verbraucherorganisationen zu Lebensmittelverpackungen und Geschirr
Plastikfreies Einweggeschirr aus Pappe, Palmenblätter oder Zuckerrohr kann mit gesundheitsschädlichen Stoffen wie fluorierte Verbindungen, Chlorpropanol und Pestizide belastet sein. Das haben vier europäische Verbraucherorganisationen in Frankreich, Dänemark, Spanien und Italien nachgewiesen. Insgesamt wurden über 50 Produkte wie Trinkhalme aus Papier, Schüsseln aus Bagasse (u.a. Nebenprodukt bei der Zuckerherstellung aus Zuckerrohr) und Teller aus Palmenblätter untersucht: https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/schadstoffe-plastikfreien-go-pro…
2. Der BUND hat Essensverpackungen in europäischen Fast-Food-Restaurants überprüft. Fast alle enthalten per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS. Diese Fluorverbindungen machen Verpackungen wasser- und fettabweisend, aber sind auch umwelt- und gesundheitsschädlich. In Verpackungen von Fast-Food-Ketten wie McDonals’s, KFC, Subway, Dunkin‘ Donuts oder Nordsee konnten diese Fluorverbindungen nachgewiesen werden, die wahrscheinlich absichtlich verwendet wurden. Aber auch vermeintlich „kompostierbares“ Einweggeschirr wie Schüsseln und Teller aus Zuckerrohr und Papiertüten weisen hohe Schadstoffgehalte auf.
Kritik
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen ist das Plastikverbot ein Schritt in die richtige Richtung gegen die steigende Plastikflut. Die Verbote haben aber keine überzeugende nachhaltige Wirkung. Einweg-Plastik sollte daher nicht einfach durch Einweg-Produkte aus anderem Material ersetzt oder als «mehrfach verwendbar» deklariert werden! Solange Produkte als Einweg- oder Wegwerfware verkauft werden, gibt es weiterhin ein Müllproblem.
Tipps, um dem täglichen Verpackungswahnsinn zu entkommen:
- Der Wochenmarkt und Bio-Supermärkte können eine Alternative sein, um Plastik zu vermeiden.
- „unverpackt“ Läden sind eine gute Idee und ermöglichen einen verpackungsfreien Einkauf.
- Kleinstverpackungen und doppelt Verpacktes z.B. Süßigkeiten mit kleinen Tütchen in einer großen Verpackung meiden.
- Plastiktüten – Nein Danke! Verwenden Sie zum Einkauf Mehrwegtaschen!
- Verpackungen aus anderen Materialien haben oft keine bessere Ökobilanz als Kunststoffverpackungen:
- Bio-Kunststoffe bereiten bei der Kompostierung Schwierigkeiten.
- Papiertüten sind dann eine Alternative, wenn sie aus recyceltem Material hergestellt wurden. - Mehrwegflaschen sind zu bevorzugen.
- Wer Leitungswasser trinkt, spart Verpackung und schont den Geldbeutel.
- Konsequente Mülltrennung: Glas und Papier zum Recycling bringen und aus Biomüll Kompost machen oder in die Biotonne entsorgen, reduziert den Müll in der Restmülltonne. Nutzen Sie eigene Verpackungen aus Glas oder Edelstahl;
- wenn das nicht geht, dann füllen Sie die Lebensmittel schnell um, damit sie nicht so lange Kontakt zu der Verpackung haben;
- und verzichten Sie auf unnötiges Zubehör wie den Trinkhalm.
- Alternativ können auch essbare Trinkhalme auf Getreidebasis genommen werden, nur nicht solche aus Zucker.
Mehr zum Thema Verpackungen.