Marktcheck: Geschirr aus Bioplastik – Ist die Verwendung sicher?
Das Wichtigste in Kürze
- Angaben zu Rohstoffen und Materialien waren vielfach zu allgemein und unvollständig.
- Die Verwendungshinweise in Symbolform waren uneinheitlich in der Darstellung, Verständlichkeit oder Lesbarkeit.
- Auf den Küchenutensilien selbst waren auffällig seltener Verwendungshinweise zu finden als auf den Verpackungen.
- Vier Produkte hätten nach Einschätzung der Verbraucherzentralen aufgrund der angegebenen Materialzusammensetzung gar nicht im Handel sein dürfen.
Verwenden Sie Trinkflaschen aus Bioplastik oder Schüsseln aus Bambus falsch, kann das Ihre Gesundheit gefährden. In einem Marktcheck haben wir daher Küchenprodukte aus und mit nachwachsenden Rohstoffen unter die Lupe genommen.
Inhaltsverzeichnis
- Biokunststoff, Bioplastik: Unklare Bezeichnungen für alternative Rohstoffe
- Warum können Gegenstände problematisch sein, wenn sie mit Lebensmitteln in Kontakt kommen?
- Bundesweiter Marktcheck zu Küchenutensilien aus nachwachsenden Rohstoffen
- Ergebnisse des Marktchecks
- 1. Verwirrende Materialbezeichnungen
- 2. Gefährliche Materialmischungen
- 3. Zu wenige Verwendungshinweise direkt auf dem Produkt
- 4. Uneinheitliche Kennzeichnung zur sicheren Verwendung
- 5. Nachhaltigkeit als Verkaufsargument nicht haltbar
- Fazit des Marktchecks
- Forderungen
Biokunststoff, Bioplastik: Unklare Bezeichnungen für alternative Rohstoffe
Schalen, Brotdosen oder Trinkbecher machen Lebensmittel konsumier-, transportier- und lagerbar. Boxen schützen vor äußeren Einflüssen und halten Speisen länger frisch. Solche Küchenutensilien sind meist aus Kunststoff.
Immer häufiger kommen aber auch nachwachsende Rohstoffe wie Bambus, Weizenstroh oder Rohrzucker zum Einsatz.
Diese Materialien werden als innovative, vermeintlich natürlichere und nachhaltigere Wahl zu herkömmlichen Werkstoffen angepriesen. Teilweise werden sie als „Biokunststoffe“ vermarktet, ohne dass dieser Begriff bisher rechtlich definiert ist. Das führt dazu, dass mit den Begriffen Unterschiedliches gemeint sein kann:
Die Bezeichnungen „Biokunststoff“ oder auch „Bioplastik“ werden
- für Kunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet.
- Aber auch für Materialien, die biologisch abbaubar bzw. kompostierbar sind.
Dabei treffen die Eigenschaften manchmal beide auf einen Gegenstand zu, aber nicht immer.
Welche Probleme können beim Kontakt mit Lebensmitteln auftreten?
Die Materialien, aus denen Küchenutensilien bestehen, müssen sicher sein – sie dürfen die Gesundheit der Menschen, die sie benutzen, nicht gefährden. Eine Studie der Goethe-Universität Frankfurt am Main zur Toxizität von Biokunststoffen kommt jedoch zu dem Schluss, dass der Anteil schädlicher Chemikalien in diesen Produkten genauso hoch ist wie in herkömmlichen Kunststoffen auf Erdölbasis.
Manche Materialien geben unter ungünstigen Verwendungsbedingungen Schadstoffe an Lebensmittel ab. Sie eignen sich beispielsweise nicht für das Einfüllen sehr heißer Speisen und Getränke oder sind besonders empfindlich gegenüber Beschädigung durch scharfe Gegenstände oder Reinigungsmittel. Daher muss klar sein, wofür die Gegenstände geeignet sind und wie sie verwendet werden sollen. Nur dann lässt sich sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher keiner Gefahr ausgesetzt sind, wenn sie die Gegenstände benutzen.
Bundesweiter Marktcheck zu Küchenutensilien aus nachwachsenden Rohstoffen
Uneinheitliche Bezeichnungen, Schadstoffe, Unsicherheiten in der Verwendung – genug Gründe, um Küchenutensilien aus und mit pflanzlichen Rohstoffen genauer unter die Lupe zu nehmen.
In einem bundesweiten Marktcheck untersuchten die Verbraucherzentralen daher im April und Mai 2024 48 Küchengegenstände wie Geschirr, Besteck, Brotdosen und Trinkflaschen, die mit nachwachsenden Rohstoffen wie Bambus, Zuckerrohr oder Holzfasern hergestellt wurden.
Ziel war es zu prüfen, ob Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichende Informationen zu den verwendeten Materialien und zur sicheren Nutzung erhalten. Dabei wurde auch betrachtet, wie die Produkte hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit beworben wurden.
Ergebnisse des Marktchecks
3. Zu wenige Verwendungshinweise
Fast alle Gegenstände im Marktcheck trugen zumindest auf der Verpackung Verwendungshinweise, etwa zur Reinigung in der Spülmaschine oder zum Einsatz in der Mikrowelle.
Allerdings fanden die Verbraucherzentralen auf den Produkten selbst deutlich seltener ausreichende Hinweise zur sicheren Verwendung. Bei zwei Küchengegenständen fehlten diese Hinweise gänzlich.
Die Verbraucherzentralen bewerten es als kritisch, dass sich Informationen zur Verwendung teilweise nur auf der Verpackung befanden. Denn diese landet nach dem Kauf meist im Müll und die Informationen gehen verloren.
4. Uneinheitliche Kennzeichnung zur sicheren Verwendung
Die zahlreichen unterschiedlichen Symbole und Formulierungen für gleichbedeutende Aussagen werden aus Sicht der Verbraucherzentralen ebenfalls als problematisch eingeschätzt. Da diese zum Teil schwer zu interpretieren, zu lesen oder sogar widersprüchlich waren, boten sie Verbraucherinnen und Verbrauchern keine verlässlichen Handlungshinweise für eine sichere Verwendung.
Fazit des Marktchecks
Der Marktcheck zeigt, dass es Küchenutensilien aus nachwachsenden Rohstoffen teilweise an klaren Informationen zur sicheren Verwendung und an Transparenz bei den Materialangaben fehlt. Zudem erfüllen einige Produkte nicht die gesetzlichen Anforderungen an die Materialzusammensetzung, was potenziell gesundheitsschädlich sein kann.
Forderungen
DIE VERBRAUCHERZENTRALEN FORDERN FÜR KÜCHENUTENSILIEN AUS NACHWACHSENDEN ROHSTOFFEN:
- Vollständige Materialangaben müssen endlich verpflichtend sein, das heißt, ALLE verwendeten Materialien und Rohstoffe müssen angegeben werden. Das schafft Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit durch die amtliche Lebensmittelüberwachung.
- Einheitliche Piktogramme zur sicheren Verwendung müssen rechtlich vorgeschrieben werden. Piktogramme und Angaben, die zwingend auf den Produkten abgebildet sein müssen, sind aus Sicht der Verbraucherzentralen: Glas-Gabel-Symbol, Spülmaschineneignung, Mikrowelleneignung, Temperaturangaben, und ein Hinweis zur Unbrauchbarkeit bei Beschädigung. Piktogramme sollten einheitlich und verständlich gestaltet sein. Die verpflichtende Einführung des Glas-Gabel-Symbols kann Werbung mit Selbstverständlichkeiten, wie „lebensmittelecht“, entgegenwirken.
- Piktogramme und textliche Angaben zur sicheren Verwendung sowie zum Material müssen dauerhaft auf den Produkten aufgebracht sein, dies muss rechtlich verankert werden. So bleiben wichtige Hinweise zur sicheren Verwendung für Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten, auch wenn Umverpackung, Etikett, Banderole oder Broschüre längst entsorgt sind. Die Methode der dauerhaften Abbildung kann dabei variieren, sofern sie permanent ist.
- Der Begriff „Biokunststoff“ muss gesetzlich definiert werden. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen erkennen können, ob das Produkt biologisch abbaubar (Industrie- oder Eigenkompostierung) ist. Außerdem muss deutlich werden, ob es aus fossilen Quellen oder nachwachsenden Rohstoffen stammt.
- Lebensmittelkontaktmaterialien müssen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung häufiger beprobt werden, damit nicht-verkehrsfähige Gegenstände zeitnah vom Markt genommen werden.
- Um überzogene Nachhaltigkeitsaussagen zu verhindern und Irreführungen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden, müssen Vorgaben zur Nachhaltigkeitswerbung schnellstmöglich im nationalen Recht verankert werden.
Diese Information ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Ernährungsprojekts entstanden.