PV-Anlagen: Unnötige Kosten bei Volleinspeisung
Das Wichtigste im Kürze
- Einspeisezähler erfordern keinen separaten Stromvertrag mehr – Abrechnung kann über den Haushaltsstrom erfolgen
- Sie müssen selbst aktiv werden: Versorger und Netzbetreiber weisen auf diese Möglichkeit meist nicht hin
- Wir geben Tipps, wie Sie unnötige Kosten vermeiden
Wer eine Photovoltaikanlage zur Volleinspeisung mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt nutzt, benötigt einen separaten Stromzähler. Bisher war zudem ein zusätzlicher Stromvertrag erforderlich. Seit der Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Mai 2024 ist ein separater Grundversorgungsvertrag überflüssig.
Was hat sich geändert?
Für den Einspeisezähler wurde bisher ein separater Grundversorgungsvertrag abgeschlossen, damit der Strom, der durch den Wechselrichter verbraucht wird, abgerechnet werden kann. Seit Mai 2024 ist im EEG jedoch geregelt, dass diese geringe Strommenge dem Haushaltsstrom zugerechnet werden kann. Ein zusätzlicher Vertrag ist daher überflüssig. Aber: Energieversorger und Netzbetreiber sind leider nicht dazu verpflichtet, die neue Regelung automatisch umzusetzen.
Das ist zu tun
Werden Sie aktiv und kündigen den unnötigen Vertrag. Denn: Je nach Höhe der Grundgebühr lassen sich jährlich 100 Euro und mehr sparen.
- Fordern Sie sowohl den Grundversorger als auch den Netzbetreiber schriftlich auf, den für die PV-Anlage benötigten Strom dem Haushaltsstrom zuzuordnen.
- Kündigen Sie gleichzeitig den Grundversorgungstarif. Das ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen möglich.
Neuregelung gut – es hapert an der Umsetzung
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die neue Regelung grundsätzlich positiv. Ärgerlich ist, dass sie selbst aktiv werden müssen, um davon zu profitieren. Wer die Änderung nicht kennt, zahlt weiterhin für den zusätzlichen Vertrag.
Die Neuregelung enthält jedoch keine Verfahrensvorschriften. Das führt dazu, dass sich Grundversorger und Netzbetreiber aus der Verantwortung ziehen und die Zuständigkeit hin- und herschieben.
Vor der Anschaffung beachten
Sie denken über eine Anschaffung einer PV-Anlage zur Volleinspeisung nach? Treten Sie bereits während der Planung mit dem Netzbetreiber in Kontakt und verlangen Sie die Zuordnung zum Haushaltsstrom. So vermeiden Sie von vorneherein die unnötigen Kosten.