Förderung für klimafreundliche Heizungen: Neue Anreize für Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen

Energieberatung der Verbraucherzentrale - Wärmepumpe
Stand: 29.02.2024

Austausch von Alt gegen Neu mit staatlicher Unterstützung: Seit 27. Februar 2024 können Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen von Bestandsgebäuden, die auf klimafreundliche Heizungen umsteigen wollen, Anträge auf Zuschüsse bei der Förderbank KfW stellen. 

Die Förderung steht ausschließlich für Heizungen zur Verfügung, die mindestens 65 Prozent ihrer Energie auf Basis erneuerbarer Quellen gewinnen. Diese Anforderung bezieht sich auf das Gebäudeenergiegesetz, auch als Heizungsgesetz bekannt.

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Die wichtigsten Punkte zur neuen Heizungsförderung

Höhe der Zuschüsse

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der Investitionskosten für den Austausch fossiler Heizungen durch neue, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Zusätzlich können selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer einen Einkommens-Bonus von weiteren 30 Prozent erhalten, wenn Ihr Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro liegt. Den Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent bekommen die Bewohnerinnen und Bewohner eines Eigenheims, die ihre alte fossile Heizung bis zum 31. Dezember 2028 gegen eine neue tauschen. Für bestimmte umweltfreundliche Technologien wie Wärmepumpen, die Erd- oder Abwärme nutzen, gibt es weitere 5 Prozent. Die Boni können kombiniert werden und erreichen einen Höchstfördersatz von 70 Prozent der Investitionskosten

Antragstellung

Die Anträge können seit dem 27. Februar 2024 über das Kundenportal der KfW gestellt werden. Voraussetzung für Zuschüsse der KfW in bestehenden Einfamilienhäusern ist ein «abgeschlossener Lieferungs- und/oder Leistungsvertrag» mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch, den Sie zusammen mit dem Förderantrag einreichen. Die KfW prüft den Antrag und gibt innerhalb kurzer Zeit eine automatisierte Rückmeldung.

Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?

Zunächst können nur Eigentümer und Eigentümerinnen von selbst genutzten Einfamilienhäusern Anträge stellen. Ab Frühsommer können auch Besitzer und Besitzerinnen von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümer-Gemeinschaften sowie Eigentümer und Eigentümerinnen von vermieteten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen berücksichtigt werden und Förderungen erhalten. 

Bedeutung der Wärmepumpen

Wärmepumpen gelten als technisch sinnvolle Lösung und können in etwa 70 Prozent der bestehenden Gebäude ohne größere bauliche Maßnahmen installiert werden. Für den Einbau einer Wärmepumpen wird zusätzlich ein Effizienz-Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärme­quelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kälte­mittel eingesetzt wird.

Vielfalt der förderfähigen Technologien

Die Förderung gilt nicht nur für Wärmepumpen, sondern auch für andere Technologien, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Dazu gehören Biomasseheizungen, Stromdirektheizungen, Solarthermie- und sogar konventionelle Heizungen, sofern sie mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden.

Sind neue fossile Heizungen jetzt verboten?

Nein, neue fossile Heizungen dürfen weiterhin eingebaut werden, solange in der jeweiligen Kommune keine spezifische Wärmeplanung vorliegt. Allerdings greift mit dem GEG 2024 eine neue Regelung, die eine Pflichtberatung beim Einbau einer Gas- oder Ölheizung vorsieht.  Die verpflichtende Beratung zu Gas- und Ölheizungen muss eine fachkundige Person durchführen. Das kann der Heizungsbetrieb sein, aber auch Energieberaterinnen und Energieberater die auf der Energieeffizienz-Experten-Liste der Deutschen Energie Agentur (dena) geführt sind. Auch Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger können die Beratung durchführen.

Diese Beratung soll potenzielle Nutzer über verschiedene Aspekte informieren, darunter auch die absehbare Entwicklung der Kosten und die Umweltauswirkungen. Diese Beratung soll sicherstellen, dass Verbraucher gut informierte Entscheidungen treffen und die langfristigen Auswirkungen ihrer Heizungswahl verstanden haben.

Pragmatische Übergangslösungen bei Heizungshavarie

Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Sollte eine Gas- oder Ölheizung kaputt gehen, darf sie repariert werden. Sollte sie irreparabel defekt sein, eine sogenannte Heizungshavarie, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer und Eigentümerinnen von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien befreit werde.

Wo gibt es unabhängige Beratung?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich zum Thema Heizungstausch und Förderung beraten zu lassen. Eine unabhängige Option für den Einstieg in das Thema ist die Energieberatung der Verbraucherzentralen. Hierbei werden nicht nur Möglichkeiten für einen Heizungstausch erörtert, sondern auch verschiedene Wege aufgezeigt, um eine bestehende Anlage zu optimieren und dadurch Energie und Kosten zu sparen. Die Beratung umfasst auch die Frage, wann ein Heizungstausch sinnvoll ist und welche Alternativen in Betracht kommen. Sogar eine Vor-Ort-Beratung ist möglich. Für diese individuelle Beratung bei Ihnen zu Haus zahlen Sie dank der Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Eigenanteil von nur 30 Euro.

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