Steckersolar: Solarpaket 1 schafft vereinfachte Regeln für Balkonkraftwerke
Das Wichtigste in Kürze
- Das Solarpaket I tritt in Kraft. Damit gelten ab sofort vereinfachte Regeln für die Nutzung von Balkonkraftwerken.
- Solaranlagen und somit auch Balkonkraftwerke sind für das Jahr 2024 weiterhin von der Mehrwertsteuer befreit.
- Auch als Mieterin oder Mieter können Sie mit einem Balkonkraftwerk Strom erzeugen und Ihre Energiekosten senken.
Eigener Solarstrom vom Balkon? Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus? Mit dem Solarpaket I, das am 15. Mai 2024 in Kraft getreten ist, gelten vereinfachte Regeln für Solarstecker-Geräte – Balkonkraftwerke. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Eigenen Strom vom Balkon erzeugen, das klingt besonders in Zeiten der hohen Energiepreise attraktiv. Nicht nur Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen, sondern auch Mieterinnen und Mieter können mit einem Stecker-Photovoltaik-Gerät, auch Balkonkraftwerk genannt, ihren eigenen Sonnenstrom auf der Terrasse oder dem Balkon erzeugen.
Was ändert sich mit dem Solarpaket I?
Folgende Änderungen sind für Solarstecker-Geräte - Balkonkraftwerke - im Solarpaket I enthalten, die ab sofort gelten:
- Die Anmeldung beim Netzbetreiber soll wegfallen. Die Registrierung der Anlagen erfolgt ausschließlich beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Außerdem wurde diese vereinfacht.
- Die Leistungsgrenze des Wechselrichters ist von 600 Watt auf 800 Watt erhöht werden.
- Je Wohnungs- beziehungsweise Hausanschluss dürfen Sie Module mit maximal 2000 Watt installieren. Bisher gab es keine Obergrenze. Dies würde in etwa vier Modulen á 500 Watt entsprechen.
- Rückwärts laufende Zähler sollen vorübergehend zugelassen werden - bis zur Installation eines Zweirichtungszählers. Das ermöglicht eine schnellere Installation und Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken.
- Zudem gibt Regelungen zur Vereinfachungen bei der Zusammenfassung von Balkonkraftwerken und großen Solaranlagen. Hierzu gab es bisher noch kaum konkrete Regelungen.
Änderungen im Mietrecht und für WEG
- Im Mietrecht werden Stecker-Solar-Geräte zukünftig als privilegierte Maßnahmen behandelt. Mieterinnen und Mieter haben dann einen grundsätzlichen Anspruch auf die Nutzung von Balkonkraftwerken. Vermieter können der Nutzung daher nicht mehr pauschal widersprechen.
- Auch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist geändert worden und Balkonkraftwerke wurden als privilegierte Maßnahme aufgenommen. Damit wird die Anbringung auch für Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer grundsätzlich einfacher. Die Art der Anbringung kann die Eigentümergemeinschaft aber durch entsprechenden Beschluss einschränken.
Was soll noch kommen?
Geplant sind weitere Änderungen – wann sie kommen, ist jedoch noch unklar:
- Die Verwendung von Schutzkontakt-Steckern – auch Schuko-Stecker genannt – soll möglich werden. Allerdings ist die entsprechende Norm der VDE noch nicht geändert worden. Die entsprechende Produktnorm ist bereits veröffentlicht. Die Einspruchsfrist gegen den Entwurf läuft bis zum 03.07.2024.
Fragen und Antworten zu Balkonkraftwerken
Was ist ein Stecker-Photovoltaik-Gerät?
Dabei handelt es sich um eine „Minisolaranlage“ die zum Beispiel am Balkon befestigt werden kann. Diese Minianlage funktioniert genauso, wie eine „große“ Photovoltaikanlage.
Wie funktioniert eine solche Anlage?
Der von der Solaranlage produzierte Strom fließt über den Wechselrichter, der den Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt, ins Wohnungs- beziehungsweise Hausstromnetz.
Wie bringe ich ein Stecker-Photovoltaik-Gerät an?
Die Anbringung ist ganz einfach durch Edelstahlschellen zum Beispiel am Balkongeländer möglich. Der Wechselrichter ist in der Regel auf der Rückseite der PV-Anlage angebracht. Zurzeit besteht noch die Empfehlung durch den VDE (Verband der Elektrotechnik), eine Wieland Steckdose für den Anschluss zu verwenden. Der VDE hat am 11.1.2023 jedoch selbst Vorschläge für eine Vereinfachung des Anschlusses mit einem einfachen Schuko-Stecker gemacht. Gegen die veröffentlichte Produktnorm kann noch bis zum 03.07.2024 Einspruch beim VDE eingelegt werden. Nach der Einspruchsfrist prüft die VDE die eingegangenen Vorschläge.
Muss ein Elektriker die Installation durchführen?
Nein, Sie können die Balkonanlage selbst installieren. Fehlt jedoch eine Außensteckdose am Balkon, muss diese durch einen Elektriker installiert werden. Das ist unabhängig davon, ob Sie eine Wieland- oder Schuko-Steckdose verwenden wollen.
Wann lohnt sich ein Stecker-Photovoltaik-Gerät für mich?
Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Etwa die Lage Ihres Balkons oder Ihrer Terrasse. Wie hoch ist Ihr Verbrauch und wie hoch ist Ihr Strompreis? Bekommen sie eine Förderung für die Balkonanlage? Diese Fragen und welches die geeignete Größe der Anlage für Sie ist, können Sie in unserer Beratung klären.
Kann mein Vermieter mir die Nutzung untersagen?
Grundsätzlich ist es nach der derzeitigen Rechtslage möglich, dass ihr Vermieter oder ihre Vermieterin Ihnen die Nutzung des Balkonkraftwerkes untersagt. Ein Blick in den Mietvertrag verrät, ob es Regelungen gibt, die dagegensprechen. Sollte der Vermieter oder die Vermieterin sich gegen eine Anbringung eines Stecker-Solar-Geräts entscheiden, muss dies Ihnen gegenüber entsprechend begründet werden.
Wenn Sie in einer Wohnung als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft wohnen, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft Ihnen die Nutzung eines Stecker-Solar-Geräts durch entsprechenden Beschluss nach jetziger Gesetzeslage untersagen. Es lohnt sich daher in jedem Fall, vor dem Kauf eines Stecker-Solar-Gerätes einmal mit ihrem Vermieter oder ihrer Vermieterin zu sprechen.
Mit dem Solarpaket 1 sollen Mieterinnen und Mieter künftig einen Anspruch auf die Installation eines Stecker-Solar-Geräts haben. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat.