Klage gegen primastrom: Werbeschreiben drängt zu Rückruf

Nahaufnahme Hände mit Smartphone - primastrom will Rückruf erzwingen
Stand: 24.07.2024

Das Wichtigste in Kürze

  • primastrom hat Verbraucherinnen und Verbraucher per Brief zum Rückruf aufgefordert und so das Verbot unangekündigter Telefonwerbung umgangen
  • Wir sehen das Schreiben als unzulässig an und haben den Energieversorger abgemahnt
  • Da primastrom nicht bereit war, eine Unterlassungserklärung abzugeben, haben wir am 16.07.2024 Klage eingereicht 

Telefonwerbung 2.0: Die primastrom GmbH wollte potenzielle Kundinnen und Kunden mit einem Schreiben dazu bringen, selbst den Energieversorger anzurufen. Denn Telefonwerbung ohne Einwilligung ist verboten. Wir halten das Vorgehen für unzulässig und haben Klage eingereicht. Erfahren Sie, wie Sie am besten mit Werbeschreiben umgehen. 

„Sehr geehrte/r [...], es geht um Ihre Stromversorgung. Ihre Mithilfe ist erforderlich. Bitte melden Sie sich unter der Rufnummer [...]“, heißt es in dem Schreiben, das niedersächsische Verbraucherinnen und Verbraucher von der primastrom GmbH erhalten haben. Eine Identifikationsnummer im Briefkopf erweckt zudem den Anschein, dass bereits eine Kundennummer bestünde. 

Wir sehen das Werbeschreiben als rechtswidrig an und haben primastrom am 27. Februar 2024 abgemahnt. Da der Energieversorger nicht bereit war, eine Unterlassungserklärung abzugeben, haben wir jetzt Klage beim Landgericht Berlin II eingereicht. 

Tipp: Schreiben dieser Art sollten Sie einfach ignorieren und keinesfalls dort anrufen. 

So gehen Sie mit ungewollten Verträgen um

Um Kundinnen und Kunden vor ungewollten Verträgen zu schützen, ist seit Juli 2021 für Energielieferverträge außerhalb der Grundversorgung die Textform gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt: Ein telefonisch verhandelter Vertrag ist erst nach der schriftlichen Erklärung der Kundin oder des Kunden wirksam. 

Dennoch sollten Sie schnell handeln, wenn Sie auf einen Werbeanruf eingegangen sind: Widersprechen Sie schriftlich und widerrufen Sie vorsorglich den Vertrag, soweit Ihnen die Kontaktdaten des Versorgers bekannt sind. Dafür können Sie unseren kostenlosen Musterbrief nutzen.

Geben Sie grundsätzlich am Telefon keine Zählernummer preis. Kennt ein Unternehmen diese, kann es Ihren Vertrag bei Ihrem bisherigen Versorger kündigen. Damit ist zwar noch kein neuer Vertrag zustande gekommen, aber allein die Kündigung beim alten Anbieter kann Ihnen bereits viele Umstände bereiten. Auch kommt es vor, dass Anbieter einen Vertragsabschluss behaupten, obwohl sie keine schriftliche Erklärung erhalten haben. 

Sollten Sie nach einem Telefongespräch ein ungutes Gefühl haben, melden Sie sich daher am besten schnellstmöglich bei Ihrem bisherigen Versorger. 

Wir haben weitere Tipps zum Umgang mit Telefonwerbung zusammengestellt.

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