Was tun bei drohender Strom- oder Gassperre?
Das Wichtigste in Kürze
- Für die Androhung einer Versorgungssperre ist eine gewisse Höhe an Zahlungsrückständen nötig.
- Versorgungssperren sind nur zulässig, wenn der Energielieferant bestimmte Bedingungen und Formalien erfüllt hat.
- Verhindern ist einfacher als freischalten: Betroffene sollten mit Lieferanten unbedingt in Kontakt treten, um Sperren abzuwenden.
Die Preise steigen und steigen – viele Menschen geraten dadurch finanziell an ihre Grenzen. Teils sind die Geldnöte so groß, dass Energiekosten nicht mehr gezahlt werden können. Schlimmstenfalls droht dann eine Strom- oder Gassperre durch den Anbieter. Aber unter welchen Bedingungen dürfen Strom und Gas überhaupt abgestellt werden? An welche gesetzlichen Vorgaben müssen sich Energielieferanten halten? Und wie lassen sich Sperren kurzfristig noch abwenden?
Kein Licht, kein Kühlschrank, keine Heizung – ohne Strom oder Gas geht heutzutage nichts mehr. Wenn zu bestehenden Geldsorgen und offenen Rechnungen auch noch eine Energiesperre kommt, trifft es Menschen besonders hart. Wir geben daher einen Überblick über die wichtigsten Fakten zum Thema Energiesperre.
Eine Energiesperre zu verhindern ist in jedem Fall einfacher, als diese rückgängig zu machen. Zudem fallen für Sperrung und Entsperrung zusätzliche Kosten an! Daher: Wenn Sie befürchten Ihre Rechnungen nicht zahlen zu können, holen Sie sich unbedingt sofort Hilfe, sprechen Sie mit Ihrem Energielieferanten und suchen Sie gemeinsam nach Alternativen.
Wann darf eine Versorgungssperre angedroht werden?
Befinden Sie sich mit dem Doppelten Ihres monatlichen Abschlages oder Ihrer Vorauszahlung im Rückstand und hat Ihr Versorger die Zahlung bereits angemahnt, darf Ihr Energielieferant eine Versorgungssperre androhen.
Wurde kein Abschlag und keine Vorauszahlung vereinbart, muss der Rückstand mindestens ein Sechstel der Jahresrechnung betragen.
In beiden Fällen muss der Rückstand jedoch mindestens 100 Euro betragen.
Wichtig: Der Gesetzgeber hat zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern einige zusätzliche Bedingungen und Formalien festgelegt, unter denen Versorgungssperren überhaupt nur zulässig sind.
Welche gesetzlichen Vorgaben müssen Energielieferanten einhalten?
Um eine Versorgungssperre durchzusetzen, müssen Energielieferanten alle folgenden Formalien einhalten:
- Vier Wochen vor der Versorgungsunterbrechung wird die Sperre angedroht.
- Acht Werktage vor der Sperre muss erneut die Durchsetzung postalisch sowie auf elektronischem Wege angekündigt werden.
- Spätestens mit der Ankündigung erhalten Betroffene zudem eine Abwendungsvereinbarung, also eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung. Die vereinbarten Raten müssen dabei für beide Seiten zumutbar sein. Als in der Regel zumutbar gilt ein Zeitraum von 6 bis 18 Monaten. Nehmen Betroffene das Angebot vor der Sperre an, darf die Versorgung nicht unterbrochen werden.
Zudem gelten für die Anbieter gewisse Informationspflichten:
- Sie müssen im Rahmen der Sperrandrohung schriftlich darüber informieren, wie eine Unterbrechung vermieden werden kann. Zu den Möglichkeiten gehören beispielsweise örtliche Hilfsangebote, Vorauszahlungssysteme, Informationen zu Energieaudits und -beratungsdiensten, staatliche Unterstützung oder anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatungen.
- Sie müssen klar und verständlich sowie in hervorgehobener Weise auf den Grund der Unterbrechung hinweisen.
- Sie müssen mitteilen, welche voraussichtlichen Kosten den Betroffenen infolge einer Unterbrechung und einer nachfolgenden Wiederherstellung in Rechnung gestellt werden können.
Wie lassen sich Sperren noch abwenden?
Ignorieren Sie eine Androhung der Versorgungsunterbrechung nicht. Kontaktieren Sie Ihren Versorger und finden Sie gemeinsam eine Lösung. Eine Sperre zu verhindern, ist einfacher, als eine Sperre rückgängig zu machen.
Wurde Ihnen eine Strom- oder Gassperre angedroht, sollten Sie aber zuerst einmal prüfen, ob eine Versorgungsunterbrechung gerechtfertigt ist und der Anbieter alle Voraussetzungen zur Durchsetzung der Sperre erfüllt hat. Wir helfen Ihnen mit unserer kostenfreien Beratung zu Energiesperren gerne weiter. Im Rahmen der Beratung unterstützen wir zudem bei der Vermittlung zwischen Ihnen und dem Versorger.
Ist die angedrohte Sperre unrechtmäßig?
- Gibt es Gründe, die für eine Unverhältnismäßigkeit der Sperre sprechen? Dann legen Sie die Umstände schriftlich gegenüber dem Versorger dar.
- Leiten Sie unbedingt weitere Maßnahmen ein (den Versorger anschreiben, Eintrag in die Dokumentationsstelle "Energieunrecht" beim Bund der Energieverbraucher erwirken etc.).
Ist die angedrohte Sperre rechtmäßig?
- Denken Sie darüber nach, die Abwendungsvereinbarung anzunehmen. Stimmen Sie sich hierfür mit Ihrem Energielieferanten ab.
- Möglich sind oftmals auch andere Lösungen wie eine zeitweilige Erhöhung der Abschläge, die Übernahme der Kosten durch Dritte wie das Jobcenter bzw. das Sozialamt oder eine Stundung der Kosten.
- Das Land Niedersachsen unterstützt seit Beginn des Jahres 2023 kommunale Härtefallfonds finanziell. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune, ob es dort finanzielle Unterstützung aus einem Härtefallfonds gibt.
Kostenfreie Beratung zu Energiesperren
Sind Sie von einer Versorgungssperre bedroht? Dann nutzen Sie unser Beratungsangebot zu Energiesperren und lassen Sie sich beraten. Die Beratung für bis zu 30 Minuten ist kostenfrei.