voxenergie hält sich nicht an die gerichtliche Anordnung
Unserer Meinung nach wird es Verbraucherinnen und Verbrauchern damit unnötig kompliziert gemacht, ihren eigenen Abschlag anpassen zu lassen. Zum Beispiel, wenn dieser von vornherein zu hoch angesetzt war, oder sich der Verbrauch geändert hat (weil zum Beispiel neu gedämmt wurde oder das Kind ausgezogen ist).
Laut Gesetz müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nur glaubhaft machen, dass der Verbrauch niedriger ist, als vom Anbieter angenommen. Kunden, die sich mit diesem Anliegen an voxenergie wandten, erhielten aber keinen neuen Abschlagsplan, sondern ein Schreiben, mit dem der Anbieter einseitig ein bestimmtes Verfahren vorgeben wollte, das sich über Monate hinziehen sollte. Deshalb hatten wir 2019 geklagt. Mit Urteil vom 9.6.2020 verpflichtete das Landgericht Berlin voxenergie, die Versendung des Schreibens zu unterlassen.
Erneut solche Schreiben im Umlauf
Vor einiger Zeit ist in unserer Beratungsstelle in Stade wieder ein solches Schreiben aufgetaucht. Der Anbieter nutzt es in leicht abgewandelter Form weiter. Neu ist nur der Zusatz “Wir bieten Ihnen folgenden Weg an“. Wir fanden: Das reicht nicht aus, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern klar zu machen, dass dieser Weg nicht zwingend vorgeschrieben ist. voxenergie hielt sich unserer Meinung nach nicht an das Urteil. Wir wiesen das Gericht per Antrag auf diesen Umstand hin. Die Justiz gab uns recht und wertete das neue Schreiben als Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung und verhängte ein Ordnungsgeld gegen voxenergie.