Untergeschobene Energieverträge - Zustimmung per SMS

Mann auf Sofa mit Smartphone in der Hand

Das Wichtigste in Kürze

  • Untergeschobene Energielieferverträge verärgern Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder.
  • Unternehmen melden sich telefonisch unter fremder Identität und versuchen per SMS an gesetzlich vorgeschriebene Vertragsbestätigung zu gelangen.
  • Warnung vor neuer Masche – Vertragsinhalte können Sie am Handy nicht überprüfen.

Energieverträge sind nur gültig, wenn beide Vertragsparteien sie schriftlich bestätigen. Mit immer neuen Maschen versuchen einige Energieversorger diese Vorschrift zu umgehen. Aktuell melden sich Betroffene, die nach einem Werbeanruf eine SMS erhalten haben. Per Link sollen sie den Anbieterwechsel bestätigen. Erfahren Sie bei uns, wie Sie sich gegen diese Masche wehren können. 

Sie geben sich als Verbraucherzentrale, Bundesnetzagentur oder lokaler Energieversorger aus: Die Anrufer sind kreativ, um Ihr Vertrauen zu gewinnen. In der Regel wollen sie Informationen wie Ihre Zählernummer, Namen und Adresse erfahren, um damit einen Anbieterwechsel zu veranlassen. Da Sie Energieverträge jedoch schriftlich bestätigen müssen, haben sich Anbieter etwas Neues einfallen lassen: 

Parallel zum Telefonat oder kurz danach erhalten Betroffene eine SMS mit einem Link. Ihnen ist nicht klar, per Klick einem Vertragsabschluss zugestimmt zu haben. Meist wollten sie einfach das Angebot einsehen oder den beworbenen Tarif verstehen. Andere haben zwar bewusst auf dem Handy unterschrieben, fühlen sich aber durch den Vertragspartner getäuscht.

Vertragsschluss per Klick? Fragwürdig!

Das Anklicken des Links kann noch nicht als Zustimmung gewertet werden. Sollten Sie jedoch auf einer Seite mit Vertragsformular landen, können Sie hier einen Vertrag per Unterschrift am Smartphone wirksam bestätigen. Zusätzlich muss der Anbieter Sie korrekt über das Widerrufsrecht belehren. Mitunter wurde Betroffenen telefonisch gesagt, dass sie kein Widerrufsrecht hätten. Das stimmt nicht. Das Widerrufsrecht beträgt grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss. Hat der Anbieter Sie nicht ordnungsgemäß informiert, kann sich die Widerrufsfrist sogar auf 1 Jahr und 14 Tage verlängern.

Unsere Tipps

  • Hat ein Anbieter Ihnen einen Vertrag auf diese Weise untergeschoben, sollten Sie diesen schnellstmöglich bestreiten und hilfsweise widerrufen. 
  • Fordern sie zudem einen Nachweis über den konkreten Vertragsschluss und die ordnungsgemäße Belehrung zum Widerruf ein. 
  • Nutzen Sie dafür gern unseren kostenlosen Musterbrief (pdf). 
  • Lassen Sie sich am besten gar nicht erst auf Werbeanrufe ein. Anbieter versprechen am Telefon häufig günstige Tarife, die vertraglich dann nicht vereinbart sind. 
  • Klicken Sie nicht unbedarft auf Links in SMS: Es ist nie auszuschließen, dass es sich um Smishing handelt. 
  • Unterschreiben Sie grundsätzlich nichts am Handy, da Sie Vertragsinhalte auf diesem Weg kaum überprüfen können. 
  • Ist es doch passiert, sollten Sie Screenshots von der Seite anfertigen, denn Unterlagen werden mitunter nicht automatisch verschickt. Dokumentieren Sie den Vertragsschluss so gut es geht selbst, um sich gegebenenfalls dagegen wehren zu können. 

Bücher & Broschüren