Fernwärmepreise: Verbraucherzentrale Bundesverband klagt gegen Avacon Natur
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Unterlassungsklage gegen den Fernwärmeanbieter Avacon Natur GmbH eingereicht. Er hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Sie sind betroffen? Der vzbv prüft aktuell eine Sammelklage.
Nach Auffassung des vzbv hat Avacon Natur bei seinen teils drastisch angehobenen Preisen unzulässige Preisklauseln verwendet. Die Anpassung koppelte der Versorger insbesondere an die Entwicklung der gestiegenen Gas-Börsenpreise. Anbieter müssen bei einer Anpassung aber auch die sonstigen für den Wärmemarkt relevanten Preise entsprechend berücksichtigen. Dies hätte in den vergangenen Jahren jedoch zu einer Dämpfung des Preisanstiegs geführt.
Drastischer Preisanstieg bei Avacon Natur
In einem Versorgungsgebiet von Avacon hat sich der Preis allein von 2021 bis 2022 nahezu verfünffacht, von 5,6 Cent auf 27,74 Cent/kWh. Im Jahr 2023 ist der Preis sogar zeitweise auf 45 Cent/kWh gestiegen.
Rückforderungsansprüche bei erfolgreicher Klage
Ist die Unterlassungsklage gegen Avacon Natur beim Oberlandesgericht Celle erfolgreich und die Preisanpassungsklausel damit unwirksam, können sich daraus Rückforderungsansprüche für Sie ergeben. Diese können sich auf bis zu drei zurückliegende Jahre erstrecken.
Melden Sie sich für eine mögliche Sammelklage
Parallel prüft der vzbv eine Sammelklage gegen Avacon Natur und sucht dafür Betroffene. Ist die Klage erfolgreich, können sie zu viel gezahltes Geld zurückverlangen. Der Versorger könnte dann für den gesamten Zeitraum höchstens zu den 2021 geltenden Preisen abrechnen. Die darüberhinausgehenden Beträge müsste er ihnen erstatten.
Sind Sie von den Preissteigerungen der Avacon Natur seit 2021 betroffen? Dann melden Sie sich unter www.sammelklagen.de.
Fernwärme Hintergrund
Für Fernwärme gibt es jeweils nur einen kommunalen Anbieter. Daher können sich Kundinnen und Kunden diesen nicht aussuchen.
Seit langem fordert der vzbv eine Modernisierung der Verbraucherrechte im Fernwärmesektor. Dazu zählen neben einem deutschlandweiten Wärmenetzregister und einer Wärmenetzkarte eine bundeseinheitliche Preisaufsicht zur Überprüfung der Verbraucherpreise.