Was geschieht mit dem Energievertrag bei einem Umzug?

Eltern schieben Kind in Umzugskarton durch Wohnung

Das Wichtigste in Kürze

  • In einigen Fällen können Sie Ihre Energieverträge an den neuen Wohnort mitnehmen.
  • Manche Verträge enden mit einem Umzug. Entweder laut AGB oder, weil sich der neue Wohnort außerhalb des Liefergebiets befindet.
  • Sie möchten Ihre Energieverträge nicht mitnehmen? Je nach Art der Versorgung können Sie Ihre Verträge gegebenenfalls kündigen.
Stand: 04.12.2023

Zahlreiche Menschen in Deutschland ziehen in jedem Jahr um. Bei einem Umzug gibt es viel zu organisieren. Befassen Sie sich auf jeden Fall mit Ihrem Stromvertrag und Ihrem Gasvertrag. Sonst zahlen Sie unter Umständen weiter für den Anschluss in der alten Wohnung.

Ein Energievertrag endet nicht automatisch. Klären Sie daher rechtzeitig, was damit passiert. Schieben Sie diese Entscheidung zu lange auf, stehen Sie eventuell mit zwei Verträgen da. Und das kostet unnötig Geld. Halten Sie Fristen und Formalien ein, egal ob Sie Ihren Vertrag mitnehmen oder kündigen.

Energieverträge mitnehmen

Möglicherweise können Sie Ihren Stromvertrag oder Gasvertrag an die neue Adresse mitnehmen. Informationen hierzu stehen in Ihren aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dort erfahren Sie auch, wie lange im Voraus Sie den Umzug beim Energieanbieter schriftlich ankündigen müssen. Teilen Sie Ihrem Anbieter die neue Anschrift und die neue Zählernummer mit.

Haben Sie einen Sondervertrag mit einer festen Laufzeit und Preisbindung abgeschlossen? Dann kann es sinnvoll sein, den Vertrag mitzunehmen.  Gleichzeitig sollten Sie Ihren aktuellen Tarif aber mit verfügbaren anderen Neukundentarifen vergleichen. Aufgrund gesunkener Handelspreise sind aktuell wieder günstigere Tarife am Markt.

Energieverträge enden laut AGB mit Umzug

Endet Ihr Vertrag laut AGB mit einem Umzug, sollten Sie Ihren Anbieter ebenfalls unverzüglich über den Wohnortwechsel informieren. Die Zählerstände zum Tag Ihres Auszugs sowie Ihre neue Adresse können Sie nachreichen. Suchen Sie schnellstmöglich einen neuen Energielieferanten.

Energieverträge enden: Wohnort außerhalb Liefergebiet

Erfragen Sie bei Ihrem Versorger, ob er sie auch am neuen Wohnort beliefern kann. Befindet sich Ihr neuer Wohnort nicht im Liefergebiet Ihres Anbieters, kann er Sie nicht weiter beliefern. Informieren Sie den Versorger über den Termin des Wohnortwechsels und suchen Sie sich rechtzeitig einen neuen Anbieter. Das gilt auch, wenn Sie in der Grundversorgung sind und die neue Region nicht im Grundversorgungsgebiet Ihres derzeitigen Versorgers liegt.

Energieverträge kündigen und Versorger wechseln

Sie möchten Ihre bestehenden Verträge nicht mitnehmen, sondern neue abschließen? Einen Vertrag in der Grundversorgung, können Sie mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Ist am neuen Wohnort ein anderer Grundversorger zuständig, der Sie beliefern soll? Dann wechseln Sie den Vertragspartner. Finden Sie heraus, wer Ihr neuer Grundversorger ist. Teilen Sie diesem mit, dass Sie am neuen Wohnort Energie entnehmen werden.

Einen Sondervertrag können Sie mit einer Frist von sechs Wochen vor Auszug außerordentlich kündigen und zwar schriftlich. Seit Juli 2021 steht Ihnen in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu. Weisen Sie in Ihrer Kündigung ausdrücklich darauf hin, dass Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Teilen Sie dem Anbieter außerdem Ihre zukünftige neue Anschrift oder die künftige Zählernummer mit. Dazu sind Sie verpflichtet, damit ihr aktueller Anbieter überprüfen kann, ob er sie auch am neuen Wohnort weiter beliefern kann.  

Ausnahme 1: Möchte Ihr Lieferant Sie am neuen Wohnort weiter beliefern, muss er Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Kündigung ein neues Angebot zu den bisherigen Konditionen machen. Ihre Kündigung ist dann unwirksam und Sie müssen die bisherigen Energielieferverträge weiterführen.

Wichtig: Kontrollieren Sie, ob es bei der vereinbarten Restlaufzeit und den bisherigen Preisen bleibt. Ist das nicht der Fall, bleibt Ihre Kündigung wirksam.

Ausnahme 2: Sie legen zwei Haushalte zusammen, etwa weil Sie zu Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner ziehen. Besteht dort bereits ein Vertrag mit einem anderen Energielieferanten, gilt Ihr Sonderkündigungsrecht in jedem Fall.

Prüfen Sie grundsätzlich vor der Kündigung die AGB Ihres Vertrages, um herauszufinden, ob für Ihre Verträge abweichende Regelungen gelten.

Tipp: Haben Sie noch keinen neuen Vertrag abgeschlossen oder beginnt die Belieferung des neuen Anbieters später, haben Sie Anspruch auf die Grundversorgung. Informieren Sie den neuen Grundversorger unbedingt schriftlich über die Energieentnahme. Dazu sind Sie sogar verpflichtet. 

Werden Sie als Mieterin oder Mieter durch ein Fernwärmeunternehmen versorgt, müssen Sie dem Fernwärmeunternehmen den Umzug zwei Monate im Voraus mitteilen. Schauen Sie jedoch auch hier in die AGB. Möglicherweise sind andere Mitteilungspflichten vereinbart worden.

Wichtig: Achten Sie in der Schlussrechnung Ihres alten Anbieters nach einer wirksamen Sonderkündigung darauf, dass Ihnen keine zusätzliche Gebühr oder ein Schaden wegen der frühzeitigen Vertragsbeendigung in Rechnung gestellt wird. Das ist unzulässig. Durch das gesetzlich geregelte Sonderkündigungsrecht soll Ihnen gerade kein finanzieller Nachteil entstehen.

Neue Energieverträge richtig abschließen

Momentan gibt es für Neuverträge wieder günstigere Angebote. Es lohnt sich also wieder, in Ruhe einen Marktvergleich vorzunehmen.

Nutzen Sie Vergleichsportale? Die Ergebnisliste bezieht nicht immer alle Anbieter und Produkte auf dem Markt ein. Vor allem lokale Anbieter und Grundversorger sind häufig nicht gelistet. Zudem bestimmen voreingestellte Filter die Suchergebnisse. Lesen Sie auch unseren Artikel „Das sollten Sie bei Vergleichsportalen für Strom und Gas beachten“.

Finden Sie kurzfristig keinen neuen Versorger, so landen Sie in der Grundversorgung beim lokalen Energielieferanten. Teilen Sie dem Grundversorger mit, dass Sie Strom oder Gas aus dem Netz entnehmen. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet, egal, ob Sie Strom oder Gas einfach entnehmen oder Ihren bisherigen Vertrag gekündigt haben. Geben Sie auch das Entnahmedatum an.

Alle Informationen sowie geltende Fristen und Formalien finden Sie auch noch einmal zusammengefasst in unserer Checkliste (pdf).


Tipp: Unsere interaktive Umzugs-Checkliste hilft Ihnen, Ihren gesamten Umzug gut zu organisieren.

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