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So funktioniert die Strom- und Gaspreisbremse

Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetzesentwurf zugestimmt: Nach der Dezember-Soforthilfe gelten für private Haushalte seit März 2023 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Für die Monate Januar und Februar sollen Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend entlastet werden. Was das für Sie bedeutet und was Sie jetzt tun müssen.