14.05.2024

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Lootboxen: Teurer Spaß mit Suchtpotenzial

Verbraucherzentrale fordert Schutz Minderjähriger
  • Die digitalen Überraschungsboxen werden in Computerspielen oft intensiv beworben – gerade Kinder hoffen auf Inhalte, die Vorteile im Spiel bringen
  • Lootboxen arbeiten mit glücksspielähnlichen Mechanismen, die im Verdacht stehen, das Risiko einer Spielsucht zu erhöhen 
  • Verbraucherzentrale fordert Verbot von Lootboxen in Spielen für Minderjährige 

Viele Computerspiele animieren die Spielerinnen und Spieler zum Kauf von Lootboxen. Die digitalen Schatzkisten enthalten virtuelle Gegenstände oder Fähigkeiten, die Spielcharaktere aufwerten und Vorteile im Spiel bringen. Das Problem: Die kostenpflichtigen Boxen arbeiten mit glücksspielähnlichen Mechanismen und bergen womöglich ein hohes Suchtrisiko. Die Verbraucherzentrale Niedersachen fordert daher, Lootboxen in Spielen für Minderjährige zu verbieten und Anbieter zu mehr Vorabinformationen zu verpflichten.

„Die digitalen Schatzkisten werden in Computerspielen oft intensiv beworben. Spielerinnen und Spieler können sie gegen Echtgeld oder eine virtuelle Währung kaufen“, erklärt Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und ergänzt: „Über den Inhalt der Lootboxen entscheidet meist ein Zufallsgenerator.“ Der Mehrwert sei für die Gamerinnen und Gamer daher ungewiss. Doch die Aussicht, mit der nächsten Truhe endlich den gewünschten Gegenstand zu erhalten, kann gerade Kinder zu unkontrollierten Käufen animieren. Viele Kleinstbeträge können leicht unbemerkt zu großen Summen anwachsen. 

Schutz für Minderjährige und mehr Transparenz 
„Lootboxen arbeiten mit glücksspielähnlichen Mechanismen, die im Verdacht stehen, das Risiko einer Spielsucht zu erhöhen. Unserer Ansicht nach haben Lootboxen in Spielen für Minderjährige nichts zu suchen und sollten verboten werden“, fordert Bartsch. In Computerspielen, die keine Jugendfreigabe haben, sollten Anbieter außerdem zu mehr Transparenz verpflichtet werden. „Bereits vor Kauf oder Download sollten Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen zu den Bezahlinhalten, deren Auswirkung auf das Spielerlebnis und die genauen Kosten erhalten“, so Bartsch. Alle Gegenstände einer Lootbox sollten zwingend in einer Voransicht dargestellt und Dinge, die bereits vorhanden sind, entsprechend gekennzeichnet werden müssen.

Weitere Informationen zu Lootboxen und In-App-Käufen 

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

 

© Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.