Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Geschirr aus Bioplastik: Sichere Verwendung erschwert
- Check der Verbraucherzentralen zeigt: Angaben zu Materialien vielfach zu ungenau, Verwendungshinweise uneinheitlich
- Noch immer Produkte mit verbotenen Materialmischungen am Markt
- Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert verpflichtende Materialangaben sowie einheitliche und verbindliche Verwendungshinweise
Trinkflaschen, Geschirr, Brettchen und Besteck sind für den Lebensmittelkontakt gemacht. Bestimmte Materialmischungen oder ein fehlerhafter Gebrauch begünstigen jedoch, dass die Küchengegenstände Schadstoffe abgeben. Diese können dann auf das Essen übergehen. In einem bundesweiten Marktcheck haben die Verbraucherzentralen 48 Küchenutensilien aus oder mit nachwachsenden Rohstoffen, wie Bambus, Rohrzucker oder Holzfasern, untersucht. Das Ergebnis: Einige dieser Produkte dürften aufgrund ihrer Zusammensetzung gar nicht im Handel sein. Bei anderen fehlen wichtige Informationen für eine sichere Verwendung.
Die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, dass unterschiedlichste Materialien und Rohstoffe zur Herstellung von Küchenutensilien zum Einsatz kommen. Die vollständige Zusammensetzung bleibt jedoch meist unklar – eine Ausnahme bilden hier lediglich die reinen Holz- und Bambusprodukte (vier Produkte im Test). „Damit Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, womit sie es zu tun haben, sollten die verwendeten Materialien und Rohstoffe klar benannt werden. Unspezifische Worthülsen wie ‚pflanzenbasiert‘ oder ‚Bioplastik‘ reichen nicht aus“, erklärt Constanze Rubach, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und ergänzt: „Hier sollte der Gesetzgeber nachbessern und eine transparente Kennzeichnung festlegen.“
Noch immer bedenkliche Produkte im Handel
Bei vier Produkten im Marktcheck gehen die Verbraucherzentralen aufgrund der Materialangaben davon aus, dass sie nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Bei einigen sind einem Kunststoff als Füllstoff Bambusfasern beigemischt. „Diese Materialmischungen sind dafür bekannt, schädliche Stoffe an Lebensmittel abzugeben“, erklärt Rubach. Die Gefahr bestehe besonders dann, wenn zum Beispiel aufgrund mangelnder Kennzeichnung zu heiße Lebensmittel eingefüllt werden oder das Geschirr zu heiß gespült wird. Weitere fünf Gegenstände im Check enthalten Kunststoffgemische mit Holzmehlen oder -fasern. Sie werden nach einer gesetzlichen Übergangsfrist nicht mehr erlaubt sein. Grund dafür ist laut der Europäischen Kommission, dass zu wenig Informationen für eine sichere Verwendung zur Verfügung stehen. „Dass wir in unserer Stichprobe neun bedenkliche Produkte gefunden haben, ist zu viel”, kritisiert Rubach. „Die Lebensmittelüberwachung sollte hier zukünftig genau hinschauen und Produkte konsequent aus dem Handel nehmen, die nicht gesetzeskonform sind”, fordert Rubach.
Verwendungshinweise für die Tonne
Fast alle Küchenutensilien im Test tragen zumindest auf der Verpackung Verwendungshinweise, etwa zur Reinigung in der Spülmaschine oder zum Einsatz in der Mikrowelle. Lediglich bei zwei Produkten fehlen diese Angaben gänzlich. Bei immerhin 17 Produkten im Test ist auf dem Produkt selbst kein Hinweis zu finden. „Da die Verpackung nach dem Kauf meist im Müll landet, ist eine sichere Verwendung so nicht gewährleistet“, kritisiert die Ernährungsexpertin. Ein weiteres Problem: Viele unterschiedliche Symbole für ein und dieselbe Aussage verwirren, teils mangelt es an Aussagekraft oder Lesbarkeit.
Hintergrund
In Rahmen eines bundesweiten Marktchecks im April und Mai 2024 erfassten die Verbraucherzentralen stichprobenartig 48 Küchenutensilien. Voraussetzung war, dass die Produkte laut Packungsangabe unter Verwendung nachwachsender Rohstoffe hergestellt wurden. Im Fokus des Marktchecks stand die Untersuchung der Kennzeichnung der verwendeten Rohstoffe und Materialien sowie die Angaben von Verwendungshinweisen. Auch Werbeaussagen zu Nachhaltigkeit wurden erfasst und ausgewertet.
Den vollständigen Bericht zum Marktcheck sowie weiterführende Informationen sind auf der Website der Verbraucherzentrale Niedersachsen zu finden.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.