Eier und ihre Kennzeichnung
Auf Eiern beziehungsweise der Verpackung befindet sich ein Stempelcode aus Zahlen und Buchstaben. An diesem können Sie Frische, Herkunft und Haltungsform von Eiern erkennen.
Der Erzeugercode
Eine einheitliche europäische Kennzeichnung der Eier ist bereits seit Januar 2004 vorgeschrieben. Der Code muss Angaben über die Haltungsform, das Herkunftsland - bis hin zum Betrieb - sowie die Frische der Eier enthalten. Die nachfolgende Grafik hilft Ihnen, den Code zu entschlüsseln:
Verpackungsangaben
Auf der Verpackung sind Angaben zu Anzahl der Eier, Güteklasse, Gewichtsklasse, Mindesthaltbarkeitsdatum und die Packstellennummer. Außerdem findet sich der Verbraucherhinweis „Bei Kühlschranktemperatur aufbewahren – nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums durcherhitzen“. Die Angaben sind gesetzlich vorgeschrieben.
Über die Verpackung müssen Sie gleich sehen können, welcher Haltungsform die Eier entstammen: Ökologische Haltung, Freilandhaltung, Bodenhaltung oder Käfighaltung.
Die auf der Verpackung aufgedruckte Packstellennummer verrät nicht, woher die Eier stammen. Daran erkennen Sie nur, wo sie verpackt wurden. Sie dient den Kontrollbehörden zur Rückverfolgbarkeit der Eier.
Wer wissen will, in welchem Land die Eier produziert wurden, muss sich den Stempelcode auf dem Ei anschauen. So kann es sein, dass die Eier beispielsweise in den Niederlanden gelegt - und somit mit einem NL-Stempel versehen - jedoch in Deutschland verpackt wurden. Auf der Verpackung ist demzufolge ein 'DE' gedruckt.
Unter www.was-steht-auf-dem-ei.de können Verbraucher den Erzeugercode eingeben und erhalten Infos darüber, wo das Ei gelegt wurde. Eine Rückverfolgbarkeit über dieses System geht allerdings nur, wenn der Betrieb KAT (Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e.V.) Mitglied ist.
Einschätzung aus Sicht der Verbraucherzentrale
Die Packstellennummer auf der Eierverpackung können Verbraucher leicht mit einer Herkunftsangabe verwechseln. Aus unserer Sicht sollte das Herkunftsland nicht nur auf dem Ei, sondern auch auf der Verpackung stehen. Die Vermarktungsnormen für Eier sollten entsprechend verändert werden, um eine Verbrauchertäuschung auszuschließen.
Lose Ware
Auch nicht verpackte, sortierte Eier müssen den Stempel des Erzeugercodes haben. Auf einem zusätzlichen Schild sind zudem Angaben zur Haltung, Gewichtsklasse, Mindesthaltbarkeitsdatum und Güteklasse zu machen. Auch eine Erklärung des Erzeugercodes darf nicht fehlen.
Gekochte und gefärbte Eier
Bei gekochten und gefärbten Eiern handelt es sich um verarbeitete Lebensmittel. Deshalb gelten für sie andere kennzeichnungsrechtliche Vorschriften. Eine Angabe der Haltungsform ist nicht verpflichtend. Auch die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) ist ist nur erforderlich, wenn die Eier verpackt angeboten werden. Auf dem Eierkarton müssen ebenfalls Stückzahl, die vollständige Adresse des Anbieters und die verwendeten Farbstoffe stehen. Lose gefärbte Eier benötigen keine MHD-Kennzeichnung. Außerdem ist ein Schild mit dem Hinweis „mit Farbstoff“ in unmittelbarer Nähe der losen Eier ist ausreichend.
Sonderfall Direktvermarktung
Werden Eier direkt auf dem Hof des Erzeugers oder durch einen Haustürverkauf innerhalb des Erzeugergebietes (maximal 100 Kilometer vom Ort der Produktion entfernt) unmittelbar abgegeben, ist eine Kennzeichnung nicht erforderlich. Verkauft der Anbieter die Eier über einen anderen Anbieter oder auch selbst auf dem Wochenmarkt, unterliegen sie der Kennzeichnungspflicht.