Zeitschriftenabos – immer wieder gibt es Ärger!

Zeitschriftenabo- Und immer wieder gibt es Ärger

Das Wichtigste in Kürze

  1. Abonnements für Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierte können Sie grundsätzlich widerrufen.
  2. Einen Widerruf erklären Sie am besten schriftlich (per Einwurfeinschreiben).
  3. Die Widerrufsfrist beginnt mit der Erhalt des ersten Exemplars.
Stand: 26.06.2024

Abos für Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten können Sie grundsätzlich widerrufen. Es ist egal, ob Sie diese an der Haustür, im Internet, per Bestellcoupon oder per Telefon abgeschlossen haben. Hierfür haben Sie vierzehn Tage Zeit.

Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich ab Vertragsschluss zu laufen. Es kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ein abweichender Beginn vereinbart werden. Hat der Unternehmer dies versäumt oder nicht korrekt informiert, verlängert sich die Frist auf spätestens 12 Monate und 14 Tage nach der ersten Zeitschriftlieferung.

Holt der Händler die Belehrung innerhalb der 12 Monate nach, beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist ab diesem Zeitpunkt zu laufen. 

Wie Sie den Widerruf erklären sollten

Sie müssen den Widerruf eindeutig erklären, das bloße Zurücksenden der Zeitung reicht nicht aus! Auch die Erklärung einer Kündigung ist nicht eindeutig!

Erklären Sie den Widerruf des Abonnementvertrags schriftlich (per Einwurfeinschreiben) und gleichzeitig per E-Mail oder Fax und verwenden Sie das Wort "Widerruf". Das ist der sicherste Weg. Für die Einhaltung der Frist reicht das Absenden des Widerrufs.

Sie müssen diesen auch nicht begründen. Schicken Sie den Widerruf an die Anschrift, die der Händler bei den Informationen über das Widerrufsrecht benennt.

Lesen Sie auch unsere Informationen zum Widerrufrecht unter "Kaufen per Katalog, Brief, Internet oder Telefon".