Vorsicht vor PayPal Zahlungen an „Freunde und Familie“ bei Käufen von Dritten

31.01.2025
rotes Warndreieck mit Ausrufezeichen, vorsichtfalle

Niedersachsen: Ein Verbraucher hat bei Kleinanzeigen ein gebrauchtes iPad gekauft. Er zahlte dem Verkäufer 250 Euro und sendete den Betrag per PayPal über die Bezahlfunktion „Geld an Freunde und Familie senden“. Die Ware erhielt er nicht und das Geld ist weg. Der Verkäufer ist unbekannt. Der Käuferschutz entfällt in diesem Fall. PayPal wird das Geld nicht erstatten. Nutzen Sie die Bezahlfunktion „Geld an Freunde und Familie senden“ nur wenn sie die Personen kennen, nicht aber für Käufe von Dritten. Zur Beratung per TelefonVideo oder vor Ort