Vorsicht vor PayPal Zahlungen an „Freunde und Familie“ bei Käufen von Dritten
31.01.2025
Niedersachsen: Ein Verbraucher hat bei Kleinanzeigen ein gebrauchtes iPad gekauft. Er zahlte dem Verkäufer 250 Euro und sendete den Betrag per PayPal über die Bezahlfunktion „Geld an Freunde und Familie senden“. Die Ware erhielt er nicht und das Geld ist weg. Der Verkäufer ist unbekannt. Der Käuferschutz entfällt in diesem Fall. PayPal wird das Geld nicht erstatten. Nutzen Sie die Bezahlfunktion „Geld an Freunde und Familie senden“ nur wenn sie die Personen kennen, nicht aber für Käufe von Dritten. Zur Beratung per Telefon, Video oder vor Ort.