Durch die Ausweitung von Betreuungszeiten nehmen KiTa-Kids immer mehr Mahlzeiten in den Einrichtungen ein und immer häufiger werden diese dann auch durch die Mitarbeitenden direkt vor Ort zubereitet. Rechtliche Konsequenz: KiTas sind als Lebensmittelunternehmer einzuordnen.
Lebensmittel-Hygiene-Verordnung, Infektionsschutzgesetz, EU-VO 852/2004 & Co. bildet eine kurze Übersicht über die anzuwendenden Gesetzesvorschriften in Sachen Lebensmittelhygiene. Demnach muss sich nicht nur das Küchenteam turnusgemäß fortbilden lassen. Auch das pädagogische Personal, das entweder Frühstück zubereitet, Mittagessen ausgibt oder einen Nachmittagsimbiss anbietet, benötigt dokumentierte Nachweise, dass an entsprechenden Schulungen teilgenommen wurde.
Damit alle im Setting KiTa arbeitenden Personen rechtlich gut aufgestellt sind, werden in der Nachmittagsveranstaltung die Hygiene-Vorschriften praxisnah vermittelt und die gesetzlich geforderten Schulungsbescheinigungen ausgestellt. Ihre individuellen Fragen sind willkommen.
Der Workshop findet statt:
Am: 25. Oktober 2017
Uhrzeit: 15:00 - 17:00 Uhr
Zielgruppe: KiTa-Leitungen, päd. MitarbeiterInnen & Interessierte
Veranstaltungsort:
Verbraucherzentrale Nds. e. V. - Beratungsstelle Wolfsburg
Schillerstraße 42/44
38440 Wolfsburg
Gebühr: 10,- pro Person (Betrag wird vor Ort erhoben)
Verbindliche Anmeldung und Beratung: Tanja Bolm, Tel. 0 53 61/60 99 81, per E-Mail an t.bolm@vzniedersachsen.de oder über nachfolgenden Link.