Deckungslücke bei der gesetzlichen Pflegeversicherung
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nicht die gesamten Pflegekosten.
- Reichen Einkommen oder Vermögen zur Bezahlung der Pflegekosten nicht aus, zahlt das Sozialamt.
- Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie die Lücke verringern, ein Rest der Pflegekosten kann noch offenbleiben.
Immer mehr Menschen werden früher oder später zum Pflegefall. Einen Teil der Kosten übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung. Aber wer zahlt den Rest?
Was kostet ein Pflegeheim oder ein mobiler Pflegedienst?
Die Kosten für ein Pflegeheim oder einen mobilen Pflegdienst variieren je nach Angebot und Ort der Pflege. In beiden Fällen verbleibt grundsätzlich eine Versorgungslücke. Unsere beiden Rechenbeispiele verdeutlichen, welcher Eigenanteil Sie zahlen müssten.
Im Bundesdurchschnitt beträgt die Versorgungslücke in der ambulanten Pflege bei Pflegegrad 1 150 €, bei Pflegegrad 2 600 €, bei Pflegegrad 3 1.300 € und bei Pflegegrad 4 und 5 jeweils 2.600 €. Die durchschnittliche Versorgungslücke in der stationären Pflege beträgt bei den Pflegegraden 2 - 5 1.500 €.
Quelle: Stiftung Warentest, Finanztest 06/2023, test.de (kostenpflichtig)
Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung?
Pflegegrad | Pflegeheim | Ambulante Pflege |
1 | 125 Euro | 0 Euro |
2 | 770 Euro | 761 Euro |
3 | 1.262 Euro | 1.432 Euro |
4 | 1.775 Euro | 1.778 Euro |
5 | 2.005 Euro (Härtefall) | 2.200 Euro |
Wer zahlt den Rest?
Soweit die Kosten der Pflege nicht von der Pflegekasse übernommen werden, zahlen Pflegebedürftige diesen Teil ("Deckungslücke") aus eigenem Einkommen und Vermögen. Ist kein Geld vorhanden, zahlt das Sozialamt. Dabei bleibt ein Schonvermögen von 10.000,- € unberücksichtigt. Für den Ehe- oder Lebenspartner gilt der gleiche Betrag. Insgesamt wird also ein Schonvermögen von 20.000 Euro nicht angerechnet. Darüber hinaus sind Kinder, die ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro haben, ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet, wenn die Eltern bedürftig sind. Das Sozialamt kann sich dann Geld von den Kindern wiederholen. Eine private Pflegezusatzversicherung kann die Deckungslücke verringern oder schließen.