Heroes Festival: Zahlreiche Beschwerden über nachträgliche AGB Änderungen

Hauptbühne und Zuschauer auf Heroes Festival Hannover
Stand: 21.08.2023

Ärger statt Feierstimmung: Besucherinnen und Besucher des Heroes Festivals fühlen sich getäuscht, wie zahlreiche Beschwerden zeigen. Der Grund: Der Anbieter soll die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich geändert haben. Anders als gedacht, war es nicht erlaubt, das Festival-Gelände zwischendurch zu verlassen - das Ticket war dann nicht mehr gültig für den Tag. Somit war es nicht möglich, sich zwischendurch ausruhen oder außerhalb des Geländes mit Getränken und Essen zu versorgen.

Noch Anfang Juni hieß es auf der Website des Veranstalters: „Beim erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes wird das Ticket entwertet und ein Bändchen angelegt. Beim Wiederbetreten des Veranstaltungsgeländes oder nach Aufforderung durch das Ordnungspersonal ist das Bändchen vorzuzeigen.“

Inzwischen heißt es an gleicher Stelle: „Beim erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes wird das Ticket entwertet und ein Bändchen angelegt. Ein Wiedereinlass am selbigen Veranstaltungstag ist nicht gestattet.

Verbraucherinnen und Verbrauchern schildern uns, dass sie die Tickets unter diesen Voraussetzungen nicht gekauft hätten.

Ist eine nachträgliche AGB-Änderung rechtens?

Eine Änderung der AGB ist grundsätzlich möglich. Anbieter müssen Kundinnen und Kunden aber rechtzeitig und individuell informieren und ausreichend Zeit geben, dem zu widersprechen.

Bei einem Widerspruch gelten die alten AGB weiter, sofern der Anbieter nicht vom Vertrag zurücktritt. In diesem Fall muss jedoch der Kaufpreis erstattet werden.

Ärgerlich: Betroffenen haben keine Handhabe

Sie sind auch betroffen und fragen sich, was Sie jetzt tun können? Leider gibt es im Nachhinein keine Möglichkeiten, gegen den Veranstalter vorzugehen. Da Sie die Tickets genutzt haben, können sie nicht mehr vom Kauf zurücktreten.

Auch eine Klage dürfte hier wenig aussichtsreich sein, da der entstandene Schaden nicht belegt werden kann.