BGH-Urteil: Prämiensparen
Mit Enttäuschung werden in Niedersachsen Kunden verschiedener Sparkassen das BGH-Urteil vom 14. Mai 2019 (Az. XI ZR 345/18) zur Kenntnis genommen haben. Denn der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die beklagte Sparkasse Stendal die Sparverträge nach Erreichen der höchsten Prämienstufe – hier: nach Ablauf des 15. Sparjahres – kündigen durfte.
Diese höchstrichterliche Rechtsprechung betrifft alle Prämiensparverträge, die gerade von den Sparkassen in den 90er- und frühen 2000er Jahren oft unter der Bezeichnung „S-Vorsorgesparen flexibel“ oder „S-Prämiensparen flexibel“ beworben und vermittelt worden sind. Neben einer variablen Verzinsung wurde bei diesen Sparverträgen mit unbestimmter Laufzeit die Gutschrift von Sparprämien fest zugesagt. Bezogen auf den Sparbeitrag des jeweils abgelaufenen Sparjahres setzte die Prämie nach dem 3. Sparjahr mit 3 % ein und stieg bis auf 50 % an, die nach dem 15. Sparjahr erstmals erreicht wurde.
Eine Prämie von 50 % - bezogen auf den Sparbeitrag des vergangenen Jahres - ist für die Sparer in der aktuellen Niedrigzinsniveau attraktiv. Viele Vorsorgesparer konnten sich darüber freuen, dass trotz einer gegen Null tendierenden Grundverzinsung zumindest Jahr für Jahr noch der hohe Bonus gewährt worden ist.
Doch damit ist jetzt Schluss. Unter Hinweis auf die seit Jahren anhaltende Niedrig- bzw. Negativzinsphase haben in den vergangenen Jahren bundesweit schon mehrere Sparkassen diese Prämiensparverträge unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt. Und jetzt könnte eine neue Kündigungswelle auf die Prämiensparer zurollen.
Soweit weder eine bestimmte Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart worden ist und soweit die höchste Prämienstufe tatsächlich bereits erreicht gewesen ist, werden sich Kunden nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung kaum noch erfolgreich gegen eine Kündigung wehren können.
In Niedersachsen sind in den Jahren 2017/2018 zunächst nur zwei Sparkassen bekannt geworden, die Kündigungen ausgesprochen haben. So hat zum einen die Stadtsparkasse Wunstorf im November/Dezember 2018 die ersten Kündigungen jeweils mehrere Jahre nach Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgesprochen. Gegen diese Kündigungen werden sich betroffene Sparer kaum noch erfolgreich wehren können.
Vorreiter in Niedersachsen war im September/Oktober 2017 bereits die Sparkasse Münden (Kreis- und Stadtsparkasse Münden), die seinerzeit im Einzelfall auch unzulässige Kündigungen zurücknehmen musste.
Achtung: Während in anderen Bundesländern die Kündigungswelle nach dem neuen BGH-Urteil verstärkt angelaufen ist, sind die auch niedersächsischen Sparkassen seit Herbst 2019 aktiv geworden: Bereits mehr als 30 Sparkassen haben „alte“, noch attraktive Sparverträge nach Erreichen der höchsten Prämienstufe gekündigt.
Übersichtstabelle zu Kündigungen niedersächsischer Sparkassen
Stand: 29.06.2022
Name der Sparkasse | Kündigungsbeginn |
Kreissparkasse Bersenbrück | Februar 2020 |
Kreissparkasse Grafschaft Diepholz | November 2019 |
Kreissparkasse Melle | Oktober 2019 |
Kreis-Sparkasse Northeim | August 2020 |
Kreissparkasse Osterholz | September 2019 |
Kreissparkasse Stade | Mai 2021 |
Kreissparkasse Soltau | November 2019 |
Kreissparkasse Syke | September 2019 |
Kreissparkasse Verden | März 2020 |
Sparkasse Aurich - Norden | Oktober 2019 |
Sparkasse Celle - Gifhorn - Wolfsburg | Oktober 2020 |
Sparkasse Duderstadt | August 2019 |
Sparkasse Einbeck | September 2019 |
Sparkasse Emden | Februar 2020 |
Sparkasse Emsland | Oktober 2019 |
Sparkasse Göttingen | September 2020 |
Sparkasse Hameln-Weserbergland | September 2019 |
Sparkasse Hannover | August 2020 |
Sparkasse Harburg-Buxtehude | August 2020 |
Sparkasse Hildesheim Goslar Peine | Januar 2020 |
Sparkasse Münden | September 2017 |
Sparkasse Nienburg | Oktober 2019 |
Sparkasse Osnabrück | September 2019 |
Sparkasse Osterode am Harz | Januar 2020 |
Sparkasse Rotenburg Osterholz (ehemals Rotenburg-Bremervörde) | September 2019 |
Sparkasse Schaumburg | November 2019 |
Sparkasse Scheeßel | Januar 2020 |
Sparkasse Stade / Altes Land | November 2019 |
Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg | September 2019 |
Sparkasse Wilhelmshaven | Februar 2020 |
Stadtsparkasse Barsinghausen | August 2020 |
Stadtsparkasse Burgdorf | März 2020 |
Stadtsparkasse Wunstorf | November 2018 |
Weser-Elbe Sparkasse, Bremerhaven Geschäftsstelle Hemmoor | Oktober 2019 |
Darüber hinaus haben bislang nur zwei niedersächsische Volksbanken „VR-Bonusplan“ – Sparverträge entgegen der vertraglich vereinbarten Bonusstaffel vorzeitig gekündigt.
Im Falle der Raiffeisen-Volksbank eG Aurich war eine feste Bonusstaffel bis zum 22. Ansparjahr vereinbart gewesen. Bei der VR Bank eG Osnabrücker Nordland war eine Bonuszahlung in Höhe von 100 Prozent nicht nur „ab 20. Ansparjahr“, sondern konkret auch „ab 25. Ansparjahr“ zugesagt und vertraglich in der Bonusstaffel vereinbart.
Viele betroffene Kunden dieser Volksbanken haben auf Empfehlung der Verbraucherzentrale gegen die erstmalig im November 2019 ausgesprochenen Kündigungen schriftlich Widerspruch eingelegt.
Nach der Weigerung der Banken, die Kündigung zurückzunehmen, haben einige enttäuschte Sparer das für sie kostenlose außergerichtliche Ombudsmann-Verfahren beim zuständigen Bundesverband der Deutschen Volksbanken unter Raiffeisenbanken unter www.bvr.de genutzt. Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Artikel „Prämiensparen: Banken ignorieren Schlichtungsspruch (Stand: 01.07.2020).
Aufgepasst: Unabhängig von der Kündigungsthematik gibt es bei den Prämiensparverträgen noch einen weiteren Knackpunkt: In vielen Fällen dürften die variablen Zinsen nicht ordnungsgemäß angepasst worden sein. Wer Zweifel hat, ob die Zinsen seines Prämiensparvertrages korrekt berechnet worden sind, kann die Verzinsung zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale Sachsen nachrechnen lassen. Dieser Rechenservice kostet 90 Euro pro Sparvertrag.
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