Marktcheck zu Vitamin D - Nahrungsergänzungsmitteln

Marktcheck zu Vitamin D Nahrungsergänzungsmitteln

Das Wichtigste in Kürze

  1. Nur wenige Produkte sind uneingeschränkt geeignet.
  2. Hohe Dosierungen und fragwürdige Verzehrempfehlungen sorgen für Verwirrung.
  3. Wir fordern verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln.
Stand: 10.07.2018

Viele Verbraucher greifen zu Vitamin D-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln. Wir haben uns stichprobenartig dreizehn frei erhältliche Präparate näher angeschaut. Das Ergebnis ist ernüchternd: Die untersuchten Produkte sind größtenteils zu hoch dosiert, die Angaben zum Verzehr missverständlich und wenig praxisnah.

Für den Marktcheck wählten wir frei erhältliche Produkte aus dem Reformhaus sowie dem Drogerie- und Internethandel in unterschiedlichen Darreichungsformen (Tablette, Kapsel oder Tropfen). Grundsätzlich überprüften wir, ob die Unternehmen die vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente und den D-A-CH-Schätzwert* für eine angemessene Vitamin D-Zufuhr (20 Mikrogramm pro Tag bei fehlender körpereigener Produktion) einhielten. Gleichzeitig schauten wir, ob die angezeigten Verzehrempfehlungen sinnvoll sind.

*Der Begriff „D-A-CH“ steht für die drei Länder Deutschland (D), Österreich (A) und Schweiz (CH), deren Fachgesellschaften für Ernährung diese Referenzwerte gemeinsam herausgeben.

Häufig zu hoch dosiert

Nur vier Nahrungsergänzungsmittel hielten den D-A-CH-Schätzwert von 20 Mikrogramm ein. Bei neun von dreizehn Präparaten - sowohl aus dem Drogerie- als auch Online-Handel - lag die Tagesdosis zwischen 25 und 100 Mikrogramm. Sind die Präparate sehr hoch dosiert (über 100 Mikrogramm), bergen sie das Risiko für Überdosierungen. Verwenden Sie derart hoch dosierte Nahrungsergänzungsmittel falsch, hat das fatale Folgen. Ihr Calciumspiegel erhöht sich, verbunden mit einer erhöhten Calciumausscheidung über die Niere. Im fortgeschrittenen Stadium führt dies zu Nierenschäden und einer Niereninsuffizienz.

Laut der Stellungnahme der Gemeinsamen Expertenkommission zu Vitamin-D-haltigen Produkten erfüllen Präparate mit einer Tagesdosierung von mehr als 20 Mikrogramm Vitamin D nicht die eigentliche Zweckbestimmung eines Nahrungsergänzungsmittels – nämlich die allgemeine Ernährung sinnvoll zu ergänzen.

Fragwürdige Verzehrempfehlungen

Vier Produkte sind aufgrund missverständlicher und unzureichender Verzehrempfehlungen als kritisch einzustufen. Auf den Produkten fanden wir folgende Verzehrempfehlungen: „Kapsel nach Bedarf verzehren“, „eine Tablette jeden 20. Tag bzw. 50. Tag verzehren“ sowie „gewünschte tägliche Menge einnehmen“. Aus unserer Sicht setzt die Herstellerempfehlung „gewünschte tägliche Menge (Erwachsene: 3 - 5 Tropfen) …einnehmen“ voraus, dass Sie in der Lage sind, die jeweils angemessene Dosis und den individuellen Bedarf beurteilen zu können.

„Empfehlungen wie „jeden 20. oder 50. Tag eine Tablette“ sind alltagsfremd und nicht durchführbar. Sie verleiten schlimmstenfalls zu einer willkürlichen Einnahme. Verzehrempfehlungen müssen für den Verbraucher klar und praktikabel sein.“

Janina Willers von der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Packungsgröße, Verzehrempfehlung und Haltbarkeit passen nicht zusammen

Drei Hersteller boten Packungsgrößen an, die bei Einhaltung der Verzehrempfehlung für eine Person für vier bis zehn Jahre ausreichen. Allerdings waren die Produkte zum Zeitpunkt des Einkaufs (Dezember 2017) laut Mindesthaltbarkeitsdatum nur noch etwa eineinhalb bis zweieinhalb Jahre haltbar. Dies hätte zur Folge, dass ein Großteil des Präparates nach Ablauf der Mindesthaltbarkeit ungenützt in den Müll wandern würde.

Fazit

Viel hilft nicht immer viel! Im Sinne des Verbraucherschutzes sollten Hersteller Empfehlungen einhalten, um für den Verbraucher nachvollziehbare und sichere Produkte anzubieten. Rechtsverbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln halten wir unter Verbraucherschutzaspekten für wichtig und zwingend notwendig.

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