Chaos vor dem Milchregal – Falsche Einstufung der Weidemilch verwirrt

glückliche Kühe, die auf der Weide stehen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die freiwillige Haltungsform-Kennzeichnung des Lebensmitteleinzelhandels soll an die gesetzliche Tierhaltungskennzeichnung angepasst werden
  • Weidemilch passt weder in Stufe 3 noch in Stufe 4
  • Falsche Einstufung der Weidemilch verwirrt Verbraucherinnen und Verbraucher und schadet den Weidemilch-Betrieben
  • Für mehr Transparenz: Verbraucherzentrale fordert Einlenken vom Einzelhandel und eine klare Definition des Begriffs Weidemilch
Stand: 18.07.2024

Wissen, wo´s herkommt – die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher wünscht sich mehr Transparenz über eine artgerechte Haltung beim Einkauf tierischer Produkte. Auch bei der Milch bleibt die Verwirrung nicht aus – ob Weidemilch, Bio, von glücklichen Kühen oder alles zusammen – nicht selten wird mit zahlreichen Anforderungen verschiedenster Label geworben. 

Eines davon ist die freiwillige Haltungsform-Kennzeichnung des Handels. Auf einer vierstufigen Skala werden tierische Produkte vom gesetzlichen Mindeststandard bis hin zur Premiumstufe einsortiert. Ab diesem Sommer kommt nun noch eine fünfte Stufe dazu. Hintergrund ist die Einführung einer verpflichtenden, staatlichen Tierhaltungskennzeichnung, die auf dieser Stufeneinteilung basiert. Aus den Kategorien Stallhaltung, StallhaltungPlus, Außenklima und Premium werden dann analog zur gesetzlichen Kennzeichnung Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio

Handel wertet Weidemilch zu Unrecht ab

Mit den angepassten Stufen entfacht jedoch ein neuer Streit – und zwar über die Eingruppierung der Weidemilch. Die Kriterien etablierter Siegel wie zum Beispiel Pro Weideland reichen lediglich für die Kategorie 3 (Frischluftstall) aus. Sie stehen damit auf einer Stufe mit Produkten aus Haltungsformen, in der die Tiere ausschließlich im Stall (Laufstall, Offenfrontstall) gelebt haben. Nur wenn ein Laufhof zur Verfügung steht, der auch bei schlechten Wetterbedingungen Auslauf ermöglicht, wandern die Produkte in die Kategorie 4 (Auslauf/ Weide). 

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist kaum nachzuvollziehen, warum ein Produkt mit der Bezeichnung „Weidemilch“ in „Frischluftstall“ einsortiert wird und teurer ist als eine Milch aus der gleichen Haltungsstufe. 

Forderungen: Nachbesserung und klare Definition

Um Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher im Milchangebot zu schaffen, muss aus Sicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen an verschiedenen Stellschrauben gedreht werden:

  • Weidemilch darf vom Einzelhandel nicht abgewertet werden. Auch wenn kein Laufhof vorhanden ist, haben es die Tiere schließlich deutlich besser als solche ohne Weidezugang.
  • Die Haltungsform-Kennzeichnung muss angepasst werden, sodass der Mehrwert von Weidemilch für Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine eindeutige Einteilung klar erkennbar wird. Nur dann sind finanzielle Anreize für Betriebe sichergestellt, um Tiere auf der Weide zu halten, was für mehr Tierwohl in der Landwirtschaft sorgt. Dies sollte auch bei der Ausarbeitung der staatlichen Haltungsform-Kennzeichnung mitbedacht werden.
  • Bisher gibt es keine lebensmittelrechtliche Definition des Begriffs „Weidemilch“. Diese ist jedoch notwendig, um Weidemilch angemessen in das System der Haltungsform-Kennzeichnung einordnen zu können. 
  • Die Bezeichnung Weidemilch ist zwar laut eines Urteils des Oberlandesgerichtes Nürnberg nicht irreführend, wenn die Tiere mindestens 120 Tage im Jahr auf der Weide stehen. Wie sie an den übrigen 245 Tagen gehalten und gefüttert werden, ist aber nicht gesetzlich definiert. Aus unserer Sicht sollte auch hier eine einheitliche Regelung bei jedem als Weidemilch deklarierten Produkt gelten.

Hintergrund

Sie finden die Haltungsform-Kennzeichnung des Lebensmitteleinzelhandels auf Verpackungen vom Schwein, Rind, Geflügel, Kaninchen und bei Milch und Milchprodukten in Lebensmittelgeschäften von ALDI Nord, ALDI SÜD, EDEKA, Kaufland, LIDL, Netto, PENNY, REWE und der Bünting Gruppe.

Während das verpflichtendestaatliche Tierhaltungslabel zunächst nur für frisches Schweinefleisch angewendet werden kann, kennzeichnet das freiwillige „Haltungsform“-Siegel des Handels bereits weitere Tierarten wie zum Beispiel Geflügel und gilt ebenso für Milch und Milchprodukte. Das überarbeitete Label der Haltungsform tritt ab diesem Sommer in Kraft. Die staatliche Kennzeichnung wird erst ab August 2025 verpflichtend auf frischem Schweinefleisch zu sehen sein. Beide Labels dürfen dann nebeneinander im Supermarktregal existieren.

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