Gasversorgung: Umstellung von L-Gas auf H-Gas

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Das Wichtigste in Kürze

  • Aufgrund sinkender L-Gasvorräte in den Niederlanden erfolgt in den kommenden Jahren die Umstellung auf das energiereichere H-Gas. Der Krieg in der Ukraine hat bisher keine direkten Auswirkungen auf die geplanten Umstellungen.
  • Von der Umstellung sind alle Geräte wie Therme, Herd und Co. betroffen.
  • Für die Umstellung sind zwei Termine bei Ihnen zu Hause erforderlich. Zuerst kommt die Bestandsaufnahme, dann erfolgt die Umrüstung.
Stand: 31.07.2023

In den kommenden Jahren erfolgt die Umstellung vom energieärmeren L-Gas auf das energiereichere H-Gas. Erfahren Sie bei uns, was dahintersteckt und was auf Sie zukommt.

Zurzeit sind in Deutschland zwei Erdgassorten im Einsatz: L-Gas und H-Gas. Sie unterscheiden sich in ihrer Beschaffenheit und werden in zwei unterschiedlichen Netzen transportiert.

Spätestens ab Oktober 2029 steht das hauptsächlich aus den Niederlanden stammende L-Gas voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung, Daher müssen die Netze bis 2030 auf H-Gas umgestellt werden. Das H-Gas stammt überwiegend aus Norwegen, Russland und Großbritannien. Der Krieg in der Ukraine hat bisher keine direkten Auswirkungen auf die geplanten Umstellungen.

Fragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber nach, ob und wann Sie von der Marktraumumstellung betroffen sind.

Alle Geräte von der Umstellung betroffen

Für die Umstellung müssen alle angeschlossenen Verbrauchsgeräte erfasst und gegebenenfalls angepasst werden. Dazu zählen Gasthermen, Herde, Gasöfen, Zentralheizungen und Gaskamine. Warum? H-Gas hat einen höheren Brennwert. Das heißt: Für die Energieerzeugung wird weniger Gas benötigt Die Umrüstung sorgt dafür, dass die richtige Menge Gas im Brenner ankommt. Andernfalls kann es zu Funktionsstörungen und Schäden kommen.

Wie die Umstellung erfolgt

Für die Umstellung sind mehrere Vor-Ort-Termine in Ihrem Haushalt notwendig: Circa ein Jahr vor der Umstellung erfassen Fachleute zunächst den Bestand an Gasgeräten. Dafür beauftragt der Netzbetreiber eine Firma, die Ihnen als Kunden einen Termin mitteilt. Im zweiten Schritt rüsten die Fachfirmen die Geräte um – nach vorheriger Terminabsprache. 

In manchen Fällen kann eine Umrüstung nach dem Austausch von Einzelteilen stattfinden. Kommen Netzbetreiber und Servicefirma noch an die Ersatzteile, nehmen diese die Anpassung vor. Ansonsten lehnen sie eine solche in der Regel ab. Dann bleibt Ihnen nur die Option über einen Installateur selbst eine Anpassung vornehmen zu lassen und für die Anpassung die Haftung zu übernehmen. Überlegen Sie sich gut, ob Sie dieses Risiko eingehen möchten! Eine Rechnung kann in solchen Fällen an den Netzbetreiber übermittelt werden.

In circa zehn Prozent der Haushalte findet nach der Umrüstung ein weiterer Termin zur Qualitätssicherung statt.

Wenn das Gerät nicht mehr geeignet ist

Nicht alle Geräte werden für die Umrüstung geeignet sein. In diesem Fall müssen die Eigentümer sich um Neugeräte kümmern. Für die Neuanschaffung können Sie eine Förderung von 100 Euro erhalten. Außerdem gibt es einen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn sich ein Gasgerät nicht anpassen lässt. Das soll jedoch nur rund zwei Prozent aller Geräte betreffen. Dieser Zuschuss gilt nur für Geräte zum Heizen und zur Warmwasseraufbereitung und ist nach Gerätealter gestaffelt.

  • Heizgeräte jünger als 10 Jahre: 500 Euro
  • Heizgeräte zwischen 10 und 20 Jahren: 250 Euro
  • Heizgeräte zwischen 20 und 25 Jahren: 100 Euro

Sie müssen beweisen, wie alt Ihr Heizgerät ist. Heben Sie entsprechende Nachweise unbedingt auf.

Was Sie wissen sollten

  • Sie müssen die vom Netzbetreiber beauftragen Fachbetriebe in Ihre Wohnung / Ihr Haus lassen, um die erforderlichen Arbeiten durchzuführen.
  • Keine Firma kommt unangekündigt zu Ihnen! Der Termin muss Ihnen spätestens drei Wochen vorher mitgeteilt werden. Haben Sie keine Zeit, erhalten Sie einen Ersatztermin.
  • Die Mitarbeiter Ihres Netzbetreibers oder beauftragte Monteure können sich ausweisen. Kontaktieren Sie Ihren Netzbetreiber, wenn Sie Zweifel haben! Lassen Sie keine Fremden in Ihr Haus / Ihre Wohnung.
  • Die Erfassung und Umrüstung der Geräte sind für Sie gratis. Sie erhalten KEINE Rechnung. Die Kosten trägt zunächst der Netzbetreiber. Über die Netzentgelte werden sie dann aber auf alle Erdgaskunden umgelegt.
  • Betreiben Sie nicht geprüfte beziehungsweise umgerüstete Gasgeräte nach der Umstellung auf H-Gas nicht weiter.
  • Der Netzbetreiber kann Gasanschlüsse sperren, wenn Sie den Zutritt zur Wohnung verweigern oder die Umrüstung behindern. Die damit verbundenen Kosten tragen Sie.
  • Da es aktuell aufgrund hoher Nachfrage bei der Lieferung neuer Geräte immer wieder zu Verzögerungen kommt, kann es passieren, dass das Neugerät nicht fristgerecht angeschlossen werden kann. In solchen Fällen besteht grundsätzlich die Möglichkeit das Altgerät außer Betrieb zu nehmen, um eine Sperre des Anschlusses zu vermeiden. So können Sie insbesondere im Sommer Zeit gewinnen, wenn Sie keine Heizung benötigen. Dazu können Sie Kontakt zu Ihrem Netzbetreiber aufnehmen!

Weitere Informationen zur Marktraumumstellung hat die Bundesnetzagentur zusammengestellt.


Lesen Sie auch die Ergebnisse unserer Umfrage aus dem Jahr 2019 zur Umstellung von L-Gas auf H-Gas.

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