Wer sein Leergut am Pfandautomaten zurückgeben will, stößt regelmäßig auf Probleme. Händler weigern sich, das Leergut anzunehmen, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Jetzt hat ein Gericht die Rücknahmepflicht der Händler noch einmal bestätigt. Was Sie tun können? Hartnäckig bleiben!