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Totalausfall des Internets – das können Sie tun

Fällt das Internet komplett aus, sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Störung unverzüglich und kostenlos zu beseitigen – sofern Sie als Kundin oder Kunde die Störung nicht selbst zu verantworten haben. Hält die Störung an, können Sie Minderungs- und Entschädigungsansprüche geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie die Störung Ihrem Anbieter gemeldet haben.
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Unveränderte Gebühren für Telefonate ins EU-Ausland

Für Telefonate innerhalb der Europäischen Union gelten Preisobergrenzen. Es geht hierbei um Telefonate oder SMS, die Sie von Deutschland ins EU-Ausland führen. Die Regelung betrifft nur Tarife, bei denen die einzelnen Gespräche abgerechnet werden.
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PV-Anlagen: Unnötige Kosten bei Volleinspeisung

Wer eine Photovoltaikanlage zur Volleinspeisung mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt nutzt, benötigt einen separaten Stromzähler. Bisher war zudem ein zusätzlicher Stromvertrag erforderlich. Seit der Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Mai 2024 ist ein separater Grundversorgungsvertrag überflüssig.