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PV-Anlagen: Unnötige Kosten bei Volleinspeisung

Wer eine Photovoltaikanlage zur Volleinspeisung mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt nutzt, benötigt einen separaten Stromzähler. Bisher war zudem ein zusätzlicher Stromvertrag erforderlich. Seit der Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Mai 2024 ist ein separater Grundversorgungsvertrag überflüssig.