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Missbrauchsverbot bei Erhöhung von Energiepreisen

Zusammen mit den Energiepreisbremsen wurde ein Missbrauchsverbot gesetzlich geregelt. Es soll verhindern, dass Energieversorger Preise ungerechtfertigt auf Kosten der Staatskasse erhöhen. Die Beweispflicht liegt beim Versorger. Er muss gegenüber dem Bundeskartellamt belegen, dass eine Erhöhung „sachlich gerechtfertigt ist“.
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Die EEG-Umlage fällt weg

Zum 1. Juli sinkt der Strompreis um 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto. Grund dafür ist die Absenkung der EEG-Umlage auf null Cent pro Kilowattstunde. Die Bundesregierung will damit Stromkundinnen und Stromkunden von den stark gestiegenen Preisen entlasten.