So erstatten Sie Strafanzeige

Polizistin an Schreibtisch
  • Jede und jeder kann Anzeige bei der Polizei erstatten, nicht nur Geschädigte.
  • Mit einer Strafanzeige können Sie einen Vorfall oder Sachverhalt melden, den Sie als mögliche Straftat einstufen.
  • Das ist bei der Polizeibehörde, einer Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht möglich. Sie können eine Strafanzeige auch online stellen.
  • Eine Strafanzeige zu erstatten, kostet Sie nichts.
Stand: 05.09.2024

Mit einer Strafanzeige melden Sie einen Vorfall oder Sachverhalt, der nach Ihrer Einschätzung eine Straftat sein könnte. Wie Sie eine Anzeige erstatten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Eine Strafanzeige erstatten kostet nichts.

1. Warum soll ich eine Strafanzeige stellen?

Verbraucherinnen und Verbraucher werden häufig Opfer von Internebetrug. So fallen sie beispielsweise auf Fakeshops herein, ihre Identität oder aber Zugangsdaten zu Online-Konten oder Bankkonten werden missbraucht. Kriminelle buchen Geld ab oder schließen auf Namen von Verbraucherinnen und Verbrauchern Verträge ab.

Abzocken, versuchte oder vollendete Betrügereien haben für die Opfer erhebliche Auswirkungen. Das können körperliche und / oder seelische Schäden sowie Sach- oder auch Vermögensschäden sein. Straftaten finden im Verborgenen statt. Die Polizei erfährt davon nur, wenn Betroffene Anzeige erstatten. Dann kann sie tätig werden und Ermittlungen einleiten – und andere vor Schaden bewahren.

2. Wann soll ich eine Strafanzeige stellen? 

Zögern Sie nicht, die Polizei zu informieren, wenn Sie sich von unseriösen Handwerkern bedroht fühlen, wenn Sie Opfer von Internetbetrug geworden sind oder einen anderen Betrug vermuten.

Hinweis: 
Bei einer Strafanzeige teilen Sie einen Sachverhalt mit, der Ihrer Meinung nach Anlass zur Strafverfolgung bietet. Welche Strafanzeigen Sie mit verbraucherrechtlichem Bezug stellen können, lesen Sie weiter unten.
 

Es gibt jedoch auch einen Strafantrag, der in der Regel nur von der verletzten Person innerhalb von drei Monaten gestellt werden kann. 

Beispiele dafür sind etwa 

  • Hausfriedensbruch, 
  • Beleidigung und
  • Sachbeschädigung. 

Ohne diesen Antrag ist eine Strafverfolgung nicht möglich. 

3. Wer darf Strafanzeige stellen?

Jede und jeder kann Anzeige erstatten, nicht nur Geschädigte. Benötigt werden dafür die vollständigen Personalien: Vorname, Familienname und gegebenenfalls Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort, die Anschrift oder auch eine andere ladungsfähige Adresse - etwa einer Rechtsvertretung. Ist die Identität des Täters nicht bekannt, können Sie Anzeige gegen Unbekannt erstatten. 

Die Strafanzeige ist nicht an eine bestimmte Frist gebunden. Das zur Anzeige gebrachte Delikt kann aber nach Ablauf einer bestimmten Zeit verjährt sein. Eine strafrechtliche Verfolgung ist dann nicht mehr möglich. 

Tipp

Auf der Internetseite der Polizei Niedersachsen finden Sie über die Dienststellensuche Ihre zuständige Polizeidienststelle.

4. Wie stelle ich eine Strafanzeige?

Eine Strafanzeige können Sie bei einer Polizeibehörde, einer Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht einreichen. Da meist jedoch die Polizei die Ermittlungen durchführt, empfiehlt es sich, die Anzeige direkt dort zu stellen. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Sie kann schriftlich oder mündlich, teils auch per Telefon oder E-Mail erfolgen.

Wichtig ist die Beantwortung der W-Fragen: Wer hat was und wo getan? Und sofern bekannt: Wie und warum ist es passiert?

5. Welche Angaben muss ich machen?

Wenn Sie Anzeige erstatten, werden Sie voraussichtlich als Zeugin oder Zeuge befragt. Die Polizei notiert dabei wichtige Informationen, etwa: 

  • Ihre Personalien
  • Beschreibung des Sachverhalts aus Ihrer Sicht
  • Angaben zum Ort und zur Tatzeit
  • Name und Adresse des Täters oder eine möglichst genaue Beschreibung
  • Angaben zu Geschädigten, Verletzten und dem entstandenen Sachschaden
  • Angaben zu weiteren Zeuginnen oder Zeugen - sofern vorhanden

Anschließend unterzeichnen Sie die Strafanzeige.

Werden Sie von der Polizei als Zeugin oder Zeuge vorgeladen, sind Sie gesetzlich nicht verpflichtet, dieser Vorladung zu folgen. Anders ist es, wenn Sie von der Staatsanwaltschaft vorgeladen werden.  

Vor einer Zeugenvernehmung werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert. Sie werden ermahnt, die Wahrheit zu sagen und über die Folgen einer Falschaussage aufgeklärt. Fragen, durch deren Beantwortung Sie sich oder Angehörige belasten würden, müssen Sie nicht beantworten.

6. Kann ich eine Strafanzeige auch online stellen?

Um eine Anzeige zu erstatten, müssen Sie nicht ins Polizeirevier. Eine Anzeigenerstattung ist auch online möglich, bundesweit an PC oder Handy. Bei komplizierten Sachverhalten suchen Sie jedoch besser die nächste Polizeidienststelle auf. Wurde Ihr Account etwa E-Mail, Social Media, Online-Anbieter oder Zahlungsdienstleister gehackt oder Ihre Identität missbraucht, wenden Sie sich ebenfalls persönlich an die Polizei. Fragen Sie hier nach der Unterstützung im Bereich Cyber Crime. 

Wurden Bankkarten, Kreditkarten oder andere Bezahlkarten gestohlen, kontaktieren Sie sofort den Sperr-Notruf +49116116. Lassen Sie die Karten sperren.

7. Was passiert, nachdem ich eine Strafanzeige erstellt habe?

Die Strafverfolgungsbehörden sind verpflichtet, dem Verdacht nachzugehen. Es ist nicht möglich, eine Strafanzeige zurückzuziehen. Wurde Strafanzeige bei der Polizei gestellt, übermittelt diese den Sachverhalt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Sie entscheidet anhand der Ergebnisse der Ermittlungen, ob Anklage erhoben wird. Wird das Verfahren eingestellt, werden Sie darüber schriftlich informiert. 

8. Welche Straftaten sollte ich anzeigen

Über folgende exemplarische Sachverhalte sollten Verbraucherinnen und Verbraucher die Polizei oder die Staatsanwaltschaft informieren (keine vollständige Aufzählung):

  • Abzocke durch Handwerkernotdienste
    Beispiel: Unseriöse Handwerksbetriebe nutzen eine Notlage ihrer Kundinnen und Kunden aus. Sie verlangen einen sehr hohen Preis und setzen die Betroffenen unter Druck, direkt bar zu bezahlen.
  • Gehackte E-Mail-Konten
    Beispiel: Kriminelle hacken sich in Ihr E-Mail-Postfach, um Spam-Mails zu verschicken. Häufig beinhalten die Mails einen gefälschten Link, auf den die Adressaten klicken und weitere Daten eingeben sollen (Phishing).
  • Falsche Gewinnversprechen am Telefon
  • Betrug mit Kreditkarten, Vorkasse und Zahlungsdiensten
  • Fake-Shops und unseriöse Shops
  • Waren-Betrug
    Beispiel: Kriminelle bestellen in Ihrem Namen Waren und lassen die Rechnungen an Sie schicken. Geliefert werden die Produkte an eine andere Adresse.
  • Identitätsmissbrauch im Internet
  • Betrug auf Dating-Plattformen („Romance Scamming“)
  • Phishing per Mail und per SMS und per Sprache
    Beispiel: Kriminelle versuchen über gefälschte Internetseiten, E-Mails oder Kurznachrichten an Ihre persönlichen Daten zu gelangen. Interessant sind dabei alle Formen von Zugangsdaten. Oft geben sich die Tatpersonen als Bekannte, Bankangestellte oder andere Vertragspartner aus.
    Mehr Informationen zu Phishing haben wir separat für Sie zusammengefasst.
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  • Betrug mit Jobs und (Ferien-)Wohnungen sowie Unterkünften
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