10.07.2024

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Wie seriös ist Online-Shopping auf Instagram?

Verbraucherzentrale informiert über Rechte und Pflichten
  • Auch über soziale Netzwerke können echte Kaufverträge mit allen Rechten und Pflichten geschlossen werden
  • Händler müssen ihrer Informationspflicht nachkommen und über das Widerrufsrecht belehren 
  • Achtung bei der Zahlungsmittelwahl: besser mit Käuferschutz

Instagram ist längst nicht mehr nur eine Plattform, auf der private Momente geteilt werden. Auch Unternehmen nutzen Social Media mittlerweile, um ihre Produkte dort direkt zu vertreiben. Neben der Shopping-Funktion, die Instagram 2019 eigeführt hat, wickeln einige Shops auch per Direct Messages Geschäfte ab. Was unverbindlich erscheint, täuscht jedoch. Denn dort geschlossene Kaufverträge sind bindend – mit allen Rechten und Pflichten für beide Seiten.

Dass manche Shops auf Instagram die Regelungen des Fernabsatzgeschäftes nicht ganz ernst nehmen, musste eine Verbraucherin aus Niedersachsen feststellen: Sie ordert bei einer Boutique, die neben dem stationären Handel auch Mode auf Instagram verkauft, einige Kleidungsstücke über den dort verfügbaren Business-Chat. Die Kleidung wurde vorher vom Shop in einer Story beworben. Versanddetails klären Kundin und Shop-Betreiberin über Text- und Sprachnachrichten auf Instagram. Den Betrag in Höhe von 142 Euro soll die Kundin via PayPal Freunde zahlen. Als sie jedoch drei Wochen später einige Artikel retourniert, verweigert ihr der Shop die Erstattung des Kaufpreises – die Widerrufsfrist sei überschritten worden, so die Begründung. Über ihr Widerrufsrecht wurde sie jedoch nicht belehrt. 

"Nutzt ein Unternehmen Instagram und die entsprechenden digitalen Kommunikationskanäle regelmäßig für den Vertrieb, sind die Bedingungen eines Fernabsatzgeschäftes erfüllt,“ erklärt Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Das hat zur Folge, dass Kundinnen und Kunden ein Widerrufsrecht haben, über das die Unternehmen belehren müssen", führt die Expertin an und ergänzt: "Wird das versäumt, wie im Fall der Verbraucherin, können die gekauften Artikel in der Regel noch ein Jahr und vierzehn Tage nach Erhalt der Ware zurückgesendet werden. Der Shop muss dann den Kaufpreis erstatten." Umgekehrt bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher: Wer bestellt, stimmt auch einem Kaufvertrag zu.

Vorsicht bei der Wahl der Zahlungsmittel

Soll die Zahlung über einen Dienstleister wie PayPal abgewickelt werden, wählen Kundinnen und Kunden besser die Option "Zahlung für Waren und Dienstleistungen". Denn wer Zahlungen an Freunde veranlasst, verzichtet auf den Käuferschutz. Dieser tritt ein, wenn der Verkäufer entweder nicht liefert oder die gelieferte Ware erheblich von der Beschreibung abweicht. Allerdings greift der Schutz nicht, wenn der Kauf widerrufen wird oder die Ware verloren geht. Das sollten Verbraucherinnen und Verbraucher berücksichtigen und sich einen Kauf über Social Media daher gut überlegen. Denn mitunter lauern dort auch Fake-Shops – und wer in Vorkasse ohne Käuferschutz geht, hat oft das Nachsehen.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – telefonisch, vor Ort oder per Video: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung 

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