12.12.2024

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Wenn die Ferienwohnung zum Reinfall wird

Mangelnder Schutz auf Buchungsplattformen
  • Schimmel, Schmutz oder mangelhafte Ausstattung: Buchungsplattformen übernehmen keine Verantwortung, wenn die Realität vom Angebot abweicht
  • Im Schadensfall bleiben Kundinnen und Kunden meist auf Kosten sitzen 
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert einen besseren Käuferschutz und mehr Transparenz bei der Buchung

Wer für den Weihnachtsurlaub noch ein Apartment oder ein Ferienhaus sucht, erhält bei Buchungsplattformen schnell eine Auswahl noch verfügbarer Objekte. Was bei der Buchung jedoch leicht übersehen werden kann: Die Plattform ist nur Vermittler. Entpuppt sich die vermeintliche Traumunterkunft vor Ort als Bruchbude, stehen Kundinnen und Kunden alleine da. Das musste auch ein Verbraucher feststellen, der eine Unterkunft über Booking.com für seinen Familienurlaub gebucht hat. Obwohl die Ferienwohnung aufgrund von Mängeln für ihn nicht nutzbar war, bleibt er auf den Kosten sitzen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert mehr Transparenz und einen besseren Käuferschutz. Buchungsplattformen sollten Verantwortung übernehmen und ihre Kundinnen und Kunden im Schadensfall nicht hängenlassen. 

Ein Verbraucher bucht über die Plattform Booking.com eine Ferienwohnung für sich und seine Familie. Bei der Ankunft weist die Unterkunft gravierende Mängel auf: Schimmel, Schmutz, Ungeziefer sowie kein warmes Wasser. Die Wohnung entspricht weder den dargestellten Fotos noch den versprochenen Standards. Der Kundenservice sagt zu, Kontakt mit der Vermieterin aufzunehmen. Doch auch am nächsten Tag ist diese nicht erreichbar. Da der Zustand der Wohnung für ihn unzumutbar ist, bucht der Verbraucher vor Ort ein Hotel als Alternative, um den Urlaub fortzusetzen. Er meldet den Fall und dokumentiert die Mängel – auf eine Erstattung wartet er jedoch vergeblich. 

„Buchungsplattformen agieren meist nur als Vermittler und übernehmen keine Verantwortung für Mängel oder falsche Informationen“, erklärt Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Leider werde dies bei der Buchung oft nicht klar. Da die Abwicklung vollständig über die Plattform erfolgt, könne leicht der Eindruck entstehen, der Vertrag werde direkt mit der Buchungsplattform geschlossen. „Dass dies nicht der Fall ist, erfahren Kundinnen und Kunden nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen“, kritisiert Hagge. Bei Booking.com ist hier auch der Hinweis zu finden, dass die Plattform für die Reiseleistung selbst keine Verantwortung übernimmt. 

Pauschalreiserecht greift bei Einzelleistungen nicht

Für Kundinnen und Kunden in solchen Fällen doppelt ärgerlich: Bei Ferienwohnungen oder -häusern, die nicht Teil einer Pauschalreise sind, greift in der Regel nur das Mietrecht. „Das bedeutet, der Vermieter steht in der Pflicht, die Unterkunft im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Bei Mängeln sind Reisende gegenüber dem Vermieter auf sich allein gestellt“, erklärt Hagge. Ansprüche durchzusetzen, sei oft schwer – auch darüber sollten Buchungsplattformen schon vor der Buchung transparent informieren.

Tipps für mehr Sicherheit bei der Buchung

„Solange sich Buchungsplattformen aus der Verantwortung ziehen, sollten Kundinnen und Kunden den mangelnden rechtlichen Schutz bei der Buchung einer Ferienunterkunft bedenken“, betont Hagge. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen dazu, Bewertungen und Fotos anderer Reisender genau zu prüfen. Empfehlenswert sei grundsätzlich auch eine Buchung mit kostenloser Stornierungsoption sowie Bezahlung des vollständigen Preises erst bei Anreise. 

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – telefonisch, vor Ort und per Video.

 

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