28.09.2022

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Weniger heizen ohne Schimmelbildung

Die neue Energieeinsparverordnung entbindet Mieterinnen und Mieter von der Pflicht, die Räume auf eine gewisse Mindesttemperatur zu heizen. Räume zu sehr auskühlen zu lassen, ist dennoch keine gute Idee, da Schimmel entstehen kann. Ein Energieexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps, worauf zu achten ist, wenn weniger geheizt wird.

„Um Energie und Kosten zu sparen, ist es wichtig, unnötig hohe Raumtemperaturen zu reduzieren“, erklärt Andreas Holtgrave, Energieexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wer Räume jedoch gar nicht heizt oder zu sehr auskühlen lässt, riskiert Kondensation und Schimmelbildung. Und das kann nicht nur zusätzliche Kosten verursachen, sondern auch gesundheitliche Auswirkungen haben. „Insbesondere in älteren und schlecht gedämmten Gebäuden kommt es daher auf das richtige Heizen und Lüften an“, so Holtgrave. Kritisch sind vor allem Außenecken und -wände, Fensterlaibungen oder Bereiche hinter Möbelstücken.“ Um Schimmel zu vermeiden, gibt der Experte folgende Tipps: 

1. Richtig heizen: mindestens 16 Grad einstellen

„In der Heizperiode alle Wohn- und Schlafräume tagsüber auf mindestens 16 Grad heizen, auch wenn sie nur selten genutzt werden“, rät der Experte. Bei einem schlechten Bauzustand können sogar höhere Temperaturen erforderlich sein.

Zudem sollte eine Wohnung nicht nur mit einzelnen Heizkörpern beheizt werden. Temperaturunterschiede von mehr als fünf Grad zwischen den Räumen können schnell zu einem Schimmelproblem führen, wenn warme, feuchte Luft aus einem Wohnraum in kühlere Räume gelangt. Daher sollten zwischen unterschiedlich stark beheizten Räumen die Türen geschlossen werden. Ein weiterer Tipp: Möbel nicht oder nur mit einem Abstand von mindestens 20 cm vor kalte Außenwände stellen und Heizkörper nicht verdecken. Nur so kann die warme Heizungsluft kalte Wände und Raumecken ungehindert aufwärmen.

2. Richtig lüften: regelmäßig Stoß- oder Querlüften

Je mehr Personen sich in der Wohnung befinden und je aktiver sie sind, desto öfter muss täglich gelüftet werden: kurz durch ein oder mehrere weit geöffnete Fenster (Stoßlüften) oder besser noch quer durch die Wohnung (Querlüften). Das sorgt schnell für frische Luft. Bei niedrigen Außentemperaturen oder Wind reichen drei bis fünf Minuten. Im Frühjahr oder Herbst kann der komplette Luftaustausch zehn bis 20 Minuten dauern. Aus hygienischen Gründen sollte die Luft mindestens drei bis vier Mal pro Tag komplett gewechselt werden. Feuchte Luft nach dem Baden, Duschen und Kochen immer austauschen. Das Schlafzimmer gleich nach dem Aufstehen gut lüften und anschließend tagsüber auf mindestens 16 Grad Celsius beheizen. Wichtig: Heizkörper an den Fenstern beim Lüften zudrehen.

3. Temperatur und Luftfeuchtigkeit im Blick haben

„Heizen und Lüften sowie Temperatur und Luftfeuchtigkeit müssen immer zusammen betrachtet werden“, sagt Holtgrave. Wie niedrig die Luftfeuchtigkeit sein sollte, hängt vom Bauzustand und der Außentemperatur ab. In einem gut gedämmten Gebäude bereitet ein Wert von etwa 60 Prozent in der Wohnung für einige Zeit vermutlich keine Probleme. Bei schlechter Gebäudedämmung kann an kalten Tagen schon weitaus weniger Luftfeuchtigkeit zu viel sein. Liegt die Luftfeuchtigkeit längere Zeit über 50 Prozent, sollte gelüftet werden. Spätestens aber dann, wenn die Fensterscheiben von innen beschlagen.

Kontrollieren lässt sich die Luftfeuchtigkeit in den Räumen am besten mit einem Thermo-Hygrometer. Hier reichen handelsübliche Messgeräte für circa 20 Euro vollkommen aus.

Verbraucherzentrale unterstützt

Bei Fragen zum Thema Schimmel hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch weiter. Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400.

Weitere Informationen rund um das Thema Energie gibt es zudem bei kostenfreien Online-Vorträgen.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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