09.03.2020

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Weltverbrauchertag 2020: Kostenfallen vermeiden

Verbraucher vor Abzocke und ungewollten Verträgen schützen
  • Verbraucherzentralen setzen sich für faire Verbraucherverträge ein
  • Widerrufsrecht auch für im Shop geschlossene Verträge einführen
  • Verbraucherzentrale Niedersachsen berät kostenlos

Ungewollte Verträge, Abo-Fallen, überhöhte Mobilfunkrechnungen und unseriöse Online-Anbieter – Kostenfallen lauern überall. Die Verbraucherzentralen setzen sich bundesweit für faire Verbraucherverträge ein. Der diesjährige Weltverbrauchertag steht unter dem Motto „Kostenfallen“. In Niedersachsen bieten die Beratungsstellen Infotage mit kostenlosen Kurzberatungen an.

„Unser Beratungsalltag zeigt: Verbraucher müssen besser vor untergeschobenen Verträgen geschützt werden“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Vor allem Telefon- und Internetverträge bereiten Probleme. „Viele Verbraucher kommen zu uns, weil sie plötzlich für Verträge zahlen sollen, die sie gar nicht benötigen und auch nicht bewusst abgeschlossen haben“, sagt Körber. Oft haben sie zuvor einen Werbeanruf erhalten oder einen Mobilfunk-Shop aufgesucht.

Forderung der Verbraucherzentralen

Die Lösung dieser Probleme wäre einfach: Ein Widerrufsrecht für im Shop abgeschlossene Verträge, sofern sie Dauerschuldverhältnisse regeln – also zu wiederkehrenden Leistungen verpflichten. Für telefonisch abgeschlossene Verträge sollte zudem eine Bestätigungslösung eingeführt werden. „Werbeanrufe würden sicherlich stark nachlassen, wenn Verträge grundsätzlich erst nach der schriftlichen Bestätigung durch den Kunden wirksam würden“, so die Rechtsexpertin.

Weitere Beispiele für Kostenfallen

  • Unseriöse Streaming-Portale werben mit kostenlosen Testabos, um beliebte Filme oder Serien sehen zu können. Nach wenigen Tagen gehen sie jedoch in kostenpflichtige Jahresabonnements über. Hinweise darauf sind gut versteckt oder fehlen ganz, ein Widerruf wird nicht akzeptiert. Schnell entstehen Forderungen von mehreren Hundert Euro pro Jahr.
  • Online-Ticketbörsen locken mit Karten für längst ausgebuchte Konzerte oder Sportveranstaltungen. Erst nach dem Kauf wird deutlich: Die Preise sind überhöht, die Gebühren unzulässig. Nicht selten sind die Tickets gefälscht oder personalisiert.
  • Drittanbieter rechnen ihr Kosten über die Handyrechnung ab. Auch das seit Februar geltende Redirect-Verfahren (Weiterleiten auf Website des Anbieters) schützt nicht hundertprozentig vor ungewollten Käufen. Und weiterhin gilt: Kunden müssen selbst aktiv werden und untergeschobene Abos widerrufen. Wer sich vor ungewollten Käufen schützen will, sollte eine Drittanbietersperre einrichten lassen.  

Die Beispiele zeigen: Unseriöse Anbieter wenden immer wieder neue Tricks an, um Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen. „Mit unserem Infotag möchten wir Verbrauchern helfen, Kostenfallen zu erkennen und zu vermeiden“, sagt Körber.

In der Beratungsstelle Hannover findet der Infotag am Montag, 16. März 2020, statt. Von 10 bis 17:30 Uhr können Besucher kostenlose Kurzberatungen nutzen – etwa zu Handwerkerleistungen, Mobilfunkrechnungen, Fake-Shops und untergeschobenen Verträgen.

Weitere Informationen und Anmeldung zu den Infotagen

Logo BMJV Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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