26.02.2020

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

VR-Bank Osnabrücker Nordland kündigt Bonusplan

Verbraucherzentrale fordert Rücknahme der Kündigung
  • — Zweite Volksbank in Niedersachsen kündigt Bonus-Sparvertrag vorzeitig
  • — Kündigung nach 22 Jahren unzulässig, da Bonusstaffel 25 Jahre ausweist
  • — Betroffene Sparer sollten Widerspruch einlegen

Mehr als 20 niedersächsische Sparkassen sowie eine Raiffeisen-Volksbank haben bereits Prämiensparverträge gekündigt. Nun versucht eine weitere Volksbank in Niedersachsen, Sparer entgegen den vertraglich getroffenen Vereinbarungen vorzeitig loszuwerden: Wie erst jetzt bekannt wurde, hat die VR-Bank eG Osnabrücker Nordland in Fürstenau bereits im November 2019 einen “VR-Bonusplan“ mit fester Bonusstaffel und flexibler Verzinsung vorzeitig zum 28.02.2020 gekündigt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hält diesen Schritt für unzulässig und empfiehlt Betroffenen, der Kündigung zu widersprechen.

Nach der Raiffeisen-Volksbank Aurich hat nun auch die VR-Bank eG Osnabrücker Nordland aus Fürstenau einen im September 1998 abgeschlossenen „VR-Bonusplan“ nach Erreichen der höchsten Prämienstufe gekündigt. Da der Vertrag die Bonuszahlung in Höhe von 100 Prozent konkret auch „ab 25. Ansparjahr“ ausweist, ist die Kündigung nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nicht zulässig. „Der Bonus ist für 25 Jahre vereinbart und fest zugesagt. Die Volksbank kann deshalb nach weniger als 22 Jahren nicht einfach aussteigen“, sagt Andreas Gernt, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Die Bank sollte diese und gegebenenfalls weitere Kündigungen unverzüglich zurücknehmen.“ Merkwürdig sei in diesem Fall, dass der Sparer das Schreiben erst Ende Januar erhalten hat, es jedoch auf den 15.11.2019 datiert ist.

Bei der Raiffeisen-Volksbank Aurich war die Situation ähnlich: Der Bonus war fortlaufend bis nach dem 22. Ansparjahr ausgewiesen, die Kündigung erfolgte jedoch bereits wenige Jahre nach dem Erreichen der mit 45 Prozent höchsten Prämienstufe nach dem 15. Sparjahr. Auch hier hatte die Verbraucherzentrale Betroffenen empfohlen, Widerspruch gegen die Kündigungen und Beschwerde beim zuständigen Ombudsmann einzulegen. Die Verfahren sind bisher noch nicht abgeschlossen.

„Auch betroffene Kunden der VR-Bank eG Osnabrücker Nordland sollten schriftlich Widerspruch gegen die Kündigung einlegen. Wer rechtsschutzversichert ist, sollte sich eine Deckungszusage für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt einholen“, empfiehlt Gernt. Weigert sich die Bank, kann das außergerichtliche Ombudsmannverfahren beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken unterwww.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle genutzt werden.

Bundesweit haben bisher nur die beiden genannten Volksbanken Bonussparpläne gekündigt. Alle anderen Volks- und Raiffeisenbanken halten sich offensichtlich an die vertraglichen Vereinbarungen mit ihren Kunden.

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