Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
voxenergie: Kundenanschreiben erneut unzulässig
Die voxenergie GmbH hat gegen eine bestehende Unterlassungsverpflichtung verstoßen – so die Einschätzung des Landgerichts Berlin. Auf Antrag der Verbraucherzentrale Niedersachsen hat das Gericht ein Kundenanschreiben des Energieversorgers zur Abschlagsanpassung geprüft und jetzt ein Ordnungsgeld gegen Voxenergie verhängt.
Bereits im Jahr 2019 hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen gegen die voxenergie GmbH geklagt. Der Grund: Der Energieversorger aus Berlin hatte in Kundenanschreiben ein sehr umständliches Verfahren zur Senkung des monatlichen Abschlags als einzige Option vorgegeben. Obwohl das Landgericht Berlin dem Unternehmen die weitere Verwendung untersagt hatte, ist das Anschreiben jetzt in leicht abgewandelter Form wieder aufgetaucht. „Unserer Meinung nach verstößt voxenergie damit gegen die bestehende Unterlassungsverpflichtung“, erklärt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Kundinnen und Kunden werde weiterhin suggeriert, sie müssten aufwendige Belege übermitteln, um Abschlagszahlungen anzupassen. Das Landgericht Berlin hat diese Auffassung jetzt bestätigt und ein Ordnungsgeld gegen die voxenergie GmbH verhängt.
Nachweis für Abschlagsanpassung nicht erforderlich
„Laut Gesetz müssen Kundinnen und Kunden für eine Anpassung der Abschlagszahlungen nur glaubhaft machen, dass sich der Verbrauch reduziert hat – etwa, indem sie mitteilen, dass das Haus gedämmt wurde oder ein Kind ausgezogen ist“, sagt die Rechtsexpertin. Belege oder gar Nachweise des aktuellen Verbrauchs, wie von voxenergie gefordert, seien nicht notwendig.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät dazu, Abschläge nicht zu hoch anzusetzen. „Da zu viel gezahlte Beträge erst am Ende der Abrechnungsperiode erstattet werden, gewähren Kundinnen und Kunden dem Unternehmen quasi einen zinsfreien Kredit“, so Preuschoff. Ein weiteres Argument: Bei einer Insolvenz des Energieversorgers ist das Geld meistens weg.
Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/energie-bauen/voxenergie
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