Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Vorsorge regeln: Selbst bestimmen, wer entscheidet
Nachdem innerhalb weniger Monate mehr als 52.000 Menschen bereits die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen genutzt haben, gibt es nun – auf Wunsch vieler Verbraucherinnen und Verbraucher – ein weiteres Tool: Mit der Online-Vorsorgevollmacht und -Betreuungsverfügung können Interessierte ihre Vorsorge ab sofort ganz einfach selbstbestimmt regeln. Der neue Service der Verbraucherzentralen ist kostenfrei über www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/vorsorgevollmacht-selbst-erstellen erreichbar.
„Interaktiv und Schritt für Schritt haben Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung etwa bequem von zu Hause aus zu erstellen“, sagt Kai Kirchner, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und erläutert: „In unseren Beratungen und bei Vorträgen stellen wir immer wieder fest, wie groß das Interesse an Vorsorgeverfügungen ist. Viele Menschen haben aber Angst, etwas falsch zu machen und bleiben oft auf halber Strecke stehen. Mit der Online-Vorsorgevollmacht möchten wir Hürden abbauen, damit möglichst alle diese wichtige Vorsorge treffen.“
Vorsorgevollmacht einfach kostenfrei und bequem selbst erstellen
Grundlage hierfür bilden Formulare, die das Bundesministerium der Justiz entwickelt hat. Erklärtexte und Hinweise helfen zudem dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Am Ende erhalten die Nutzerinnen und Nutzer auf sie abgestimmte, individualisierte Vorsorgedokumente. Damit diese gültig sind, müssen sie ausgedruckt und unterschrieben werden.
Vorab regeln, wer sich um wichtige Angelegenheiten kümmern darf
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente für den Fall, dass jemand Bestimmtes sich um die wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Um hier vorzusorgen, gibt es zwei Möglichkeiten:
Mit einer Vorsorgevollmacht lässt sich regeln, wer welche wichtigen Entscheidungen treffen darf, wenn man es selbst nicht mehr kann. In einer Betreuungsverfügung lässt sich festlegen, welche Person vom Betreuungsgericht als Betreuerin oder Betreuer eingesetzt werden soll. Wird dies vorab nicht geregelt, kann eine fremde Person vom Gericht bestellt werden.
‚Selbststimmt – die Online-Vorsorgevollmacht der Verbraucherzentralen‘ wurde von den Verbraucherzentralen Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt; gefördert durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
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