Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen
Vergleich primaholding: Frist noch bis Jahresende
- Nach außergerichtlicher Einigung können Betroffene noch bis zum 31.12.2024 Geld zurückfordern oder vorzeitig aus Vertrag aussteigen
- Vergleich umfasst die Vertriebsmarken primastrom, voxenergie und nowenergy
- Der Vergleichs-Check der Verbraucherzentralen hilft, eigene Ansprüche zu prüfen
Einseitige Preiserhöhungen, missachtete Widerrufserklärungen und unverhältnismäßig lange Laufzeiten: Die primaholding GmbH mit den Vertriebsmarken primastrom, voxenergie und nowenergy hat in der Vergangenheit für viel Ärger gesorgt. Auch bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen waren zahlreich Beschwerden eingegangen. Nach einem außergerichtlichen Vergleich des Verbraucherzentrale Bundesverbands mit dem Energieversorger können Betroffene ungünstige Verträge vorzeitig kündigen und Geld zurückfordern. Dafür müssen sie aber bis Ende 2024 aktiv werden und ihre Rechte einfordern. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät daher, jetzt möglichst schnell zu handeln.
„Durch den Vergleich erhalten Betroffene die Chance, vorzeitig aus ungünstigen Verträgen herauszukommen und Rückzahlungen für unrechtmäßige Preiserhöhungen zu erhalten“, erklärt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Das Besondere an dem außergerichtlichen Vergleich: Anders als bei einer Musterfeststellungsklage können alle betroffenen Kundinnen und Kunden von der Vereinbarung profitieren – unabhängig davon, ob sie sich in der Vergangenheit bereits gegen die unlauteren Praktiken des Energieversorgers gewehrt haben.
Teil des Vergleichs sind Preiserhöhungen trotz bestehender Preisgarantie, unrechtmäßig zurückgewiesene Widerrufserklärungen sowie unverhältnismäßig lange Laufzeiten nach erfolgter Kündigung – teils bis zum Jahr 2027. Auch Preissenkungen, die letztlich einen neuen Vertrag zu weiterhin überhöhten Preisen ausgelöst hatten, fallen unter die Regelung. „Hier legt der außergerichtliche Vergleich eine Obergrenze fest, zu welchen Preisen die Unternehmen Strom und Gas abrechnen dürfen. Je nach individueller Situation können sich Arbeitspreise dadurch rückwirkend mehr als halbieren“, so Zietlow-Zahl.
Vergleichs-Check nutzen und Rechte einfordern
Um mögliche Ansprüche aus dem Vergleich zu prüfen, können Kundinnen und Kunden den Vergleichs-Check der Verbraucherzentralen nutzen. Anhand eines Frage-Antwort-Dialogs erhalten Nutzerinnen und Nutzer eine Einschätzung, ob ihr Fall passt sowie gegebenenfalls bereits passende Textbausteine, um ihre Forderung gegenüber dem Versorger geltend zu machen. „Da dies jedoch nur noch bis 31. Dezember 2024 möglich ist, sollten Betroffene jetzt schnell handeln“, rät der Energierechtsexperte.
Weitere Informationen unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/primastrom-und-voxenergie
Bei Fragen hilft die kostenlose Energierechtsberatung der Verbraucherzentrale Niedersachsen: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/kostenfreie-telefonberatung
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.