11.05.2023

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Ungewolltes Zeitungsabo will einfach nicht enden?

Immer wieder landen Ratsuchende bei der Verbraucherzentrale
  • Verträge für Zeitungsabonnements bereiten oft Probleme
  • Teilweise ist unklar, woher Anbieter Kundendaten haben
  • Bei Ärger hilft Verbraucherzentrale mit kostenloser Kurzberatung

Auf den Vertragswiderruf wird nicht reagiert, ein Gratis-Angebot entpuppt sich als zahlungspflichtig oder es ist unklar, wie ein Anbieter überhaupt an persönliche Daten kommen konnte. Verträge für Zeitungsabonnements bereiten immer wieder Probleme. Nicht selten kommen Betroffene dann alleine nicht weiter. Wie Verbraucherinnen und Verbraucher am besten reagieren und mit ungewollten Verträgen dieser Art umgehen, klärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

„Zeitungsabos sorgen immer wieder für Frust“, weiß Mareke Eilers, Beraterin der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Aurich, und erklärt: „Wie diese Verträge zustande kommen, ist sehr unterschiedlich. Die Gründe, wieso Betroffene bei uns im Anschluss Rat suchen, sind jedoch häufig gleich: Oft erhalten sie Zeitschriften und können sich überhaupt nicht erklären, wieso. Mitunter kommen sie aus dem Abo trotz Widerruf nicht raus.“ Manchmal ist nicht einmal klar, woher die Unternehmen die Daten haben. So auch im Fall einer Verbraucherin aus Braunschweig, die plötzlich Mahnungen und Inkassoschreiben der PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG (PVZ) erhält.

Angeblicher Vertrag mit der PVZ sorgt für Ärger

Als die Betroffene Post von der PVZ erhält, staunt sie nicht schlecht. Sie wird per Mahnung für ein Abonnement der Frauenzeitschrift „Grazia“ zur Kasse gebeten. Zuvor hat sie jedoch weder telefonisch noch online wissentlich ein entsprechendes Angebot angenommen. Woher das Unternehmen ihre Daten hat, ist ihr absolut unklar. Die Verbraucherin reagiert umgehend und richtig: Sie bestreitet den Vertragsschluss und fordert hierzu Nachweise. Zudem widerruft sie hilfsweise den angeblichen Vertrag und kündigt vorsorglich. Auf eine zweite Mahnung mit gleicher Reaktion durch die Verbraucherin folgt ein Inkassoschreiben mit angedrohtem Gerichtsverfahren. Sie wendet sich an die Verbraucherzentrale Niedersachsen in Aurich. Mit Erfolg: Nach einem Schreiben der Verbraucherzentrale wird das Abo endlich storniert.

„Unverbindliches, kostenloses Probeabo“ wird oft missverstanden

Ein weiteres Problem: Probeabos, die als kostenlos und unverbindlich beworben werden. „Vielen ist nicht bewusst, dass sie aktiv kündigen müssen, damit der kostenlose Test nicht in ein zahlungspflichtiges Abo übergeht“, weiß Eilers. Zudem werden digitale Vertragsunterlagen – wenn sie denn überhaupt an die Betroffenen gehen – häufig übersehen, da sie gerne im Spam-Ordner des E-Mail-Postfachs landen. In den Unterlagen finden sich aber auch noch einmal alle wichtigen Informationen zu Kündigungsfristen, Kosten nach Ablauf des Tests und eine Widerrufsbelehrung. „Wer ein solches Abo bewusst abschließt, sollte daher auch immer seinen Spam-Ordner überprüfen und, falls Unterlagen fehlen, diese sofort vom Vertragspartner anfordern und anschließend prüfen“, so die Beraterin. Werden erst gar keine Unterlagen zugesendet und Verbraucherinnen und Verbraucher somit nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt, läuft die Widerrufsfrist ein Jahr und 14 Tage.

Mehr Informationen zu Zeitschriftenabos und Widerrufsfristen unter
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/aerger-mit-zeitschriftenabos

Bei Fragen oder Ärger mit Zeitungsabonnements hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

Logo des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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