12.10.2021

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Tierversicherung: Welcher Schutz ist sinnvoll?

Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert

Zerkratzt die Katze das Auto oder beißt der Hund die Postbotin, haften immer Halterin oder Halter für den entstandenen Schaden. Da das mitunter sehr teuer werden kann, lohnt sich ein angemessener Versicherungsschutz. Eine Krankenversicherung für das Haustier rechnet sich dagegen kaum. Welches Heimtier wie versichert werden sollte, klärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Wollen sich Verbraucherinnen und Verbraucher über einen Versicherungsschutz für ihr Haustier informieren, wird ihnen oft eine Krankenversicherung angeboten. „Der Schutz ist jedoch in der Regel lückenhaft und die Beiträge sind unverhältnismäßig hoch“, sagt Maximilian Gehr, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Braunschweig. Besser als alle Krankheitsfälle zu versichern, sei es, selbst Rücklagen zu bilden. Eine Haftpflichtversicherung für das eigene Heimtier empfiehlt der Experte hingegen dringend. Denn: Besitzerin und Besitzer sind immer haftbar, auch wenn ein Schaden entsteht, ohne dass sie etwas falsch gemacht haben.

Kleine Haustiere wie Katzen, Wellensittiche und Meerschweinchen werden bereits von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt, die ohnehin unverzichtbar ist. Anders verhält es sich bei Hunden: Sie sind gesondert zu versichern. In einigen Bundesländern, dazu zählt auch Niedersachsen, ist eine Hundehaftpflichtversicherung sogar Pflicht.

Hundehaftpflichtversicherung sollte umfassenden Schutz bieten

Die Preise am Markt variieren – bis zu 150 Euro kann eine Hundehaftpflichtversicherung kosten. „Einen guten Schutz gibt es aber schon ab einem Jahresbeitrag von 50 Euro“, erklärt Gehr. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten jedoch prüfen, ob der Tarif wichtige Leistungen abdeckt wie etwa Versicherungsschutz im Ausland und den Deck- und Welpenschutz. Auch für den Fall, dass der Hund in der Obhut eines Hundesitters jemanden verletzt, sollte die Hundehaftpflicht den Schaden übernehmen. Die Absicherung von Mietsachschäden sollte ebenfalls enthalten sein. Wenn etwa der Vierbeiner Tür oder Boden zerkratzt, könne dem Besitzer eine Schadensersatzforderung von mehreren Tausend Euro drohen, so der Experte. Ein leistungsstarker Tarif schließt zudem den Verstoß gegen Halterpflichten ein.

Schlangen, Spinnen und Co.

Wer Terrarien-Tiere wie zum Beispiel Schlangen, Spinnen oder Skorpione als Haustier hält, sollte einen Blick ins Kleingedruckte seiner Privathaftpflichtversicherung werfen. Nur in einigen Tarifen ist die Haltung dieser Tiere mitversichert. „Fehlt die Absicherung solcher Tiere, lohnt sich in der Regel der Wechsel in einen Tarif mit stärkerem Schutz“, sagt der Versicherungsexperte. Ist dies nicht möglich, könne ein Wechsel der Privathaftpflichtversicherung sinnvoll sein. Der Abschluss einer separaten Haftpflichtversicherung für Kleintiere wird dadurch überflüssig.

Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da

 

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